Datenschutz und Datensicherheit

Privatsphäre und Datenschutz

Unterschiede zwischen Datenschutz und Datensicherheit Der Begriff Datenschutz und Datensicherheit wird in der betrieblichen Praxis häufig gleichbedeutend gebraucht, unterscheidet sich aber z.B. in den damit angestrebten Absichten. Wenn es bei der Datensicherheit um den allgemeinen Datenschutz geht, sollten persönliche Angaben im Rahmen des Datenschutzes gesichert werden. Deshalb ist die Behauptung, dass Datenschutz ohne Datensicherheit nicht möglich ist, richtig, aber es gibt auch Ausnahmefälle, die aufzeigen, dass Datensicherheitsmaßnahmen auch dem Datenschutz abträglich sind.

Der Datenschutzbeauftragte wird Sie über die beiden Begriffe informieren und Ihnen die wesentlichen Abweichungen aufzeigen. Und was ist Datenschutz? Datenschutz ist der Datenschutz, bei dem es nicht um den inhaltlichen Gehalt oder die Wichtigkeit der Informationen geht, sondern um die informatorische Eigenverantwortung. Wenn die gesammelten, bearbeiteten oder verwendeten Informationen einen persönlichen Bezug haben, werden sie als personenbezogene Informationen bezeichnet und können entweder unmittelbar (z.B. der Name) oder mittelbar (bestimmbar) einer bestimmten Information, z.B. der Rufnummer, zuerkannt werden.

Hierfür gelten in Deutschland das BDSG, länderspezifische Regelungen wie das DSG NRW oder branchenspezifische Regelungen wie das TMG, die dem Datenschutz dienen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser Datenschutz in Deutschland nur für physische und nicht für physische Menschen gelten kann, da es keinen persönlichen Bezug gibt.

Die Bezeichnung Datenschutz ist rechtlicher Art, da sie alle gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Informationen umfasst. Der Datenschutz befasst sich daher mit den gesetzlichen (theoretischen) Fragestellungen ("Unter welchen Bedingungen dürfen persönliche Angaben gesammelt, bearbeitet oder verwendet werden") und weniger mit der technischen Realisierung, die wiederum im Kontext der Datensicherheit erfolgt (praktischer Ansatz).

Wie ist Datensicherheit? Die Datensicherheit stellt Massnahmen zum datenschutzrechtlichen Datenschutz dar. Datenschutz ist in letzter Zeit die "Theorie", die im Kontext der Datensicherheit ("Praxis") implementiert wird. Datensicherheit beschäftigt sich mit der Fragestellung, was überhaupt möglich ist und ist damit das Pendant zum Datenschutz, da sonst keine Angaben gemacht werden, sondern nur Regelungen getroffen werden.

Betrifft der Datenschutz nur persönliche Angaben, umfasst der Ausdruck Datensicherheit alle Angaben, gleichgültig, ob sie personenbezogen sind oder nicht. Im Mittelpunkt der Datensicherheit stehen Massnahmen zum Schutze der Informationen vor Mißbrauch ( "Kontrollierbarkeit"), Fälschung (Integrität), Ausfall (Verfügbarkeit) und unberechtigtem Zugriff ("Vertraulichkeit"). Wer die Beilage zu 9 BDSG bereits kennt, sollte mit den genannten Datenschutzzielen bekannt sein, da die im Datenschutzgesetz festgelegten fachlichen und organisatorischen Massnahmen die Schnittstellen zwischen den beiden Ausdrücken sind.

Nach § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes in Zusammenhang mit dem Anhang zu 9 S. 1 BDSG sind alle Einrichtungen, die persönliche Angaben erfassen, bearbeiten oder verwenden, dazu angehalten, die technischen und organisatorischen Vorkehrungen ( "TOM") zur Erfüllung der Vorgaben des BDSG zu ergreifen, wodurch im Sinne der Datensicherheit zu prüfen ist, welche Vorkehrungen getroffen werden können oder müssen.

Zuständige Gremien wie Firmen, Verbände und Ämter sind ausschließlich zur Erfüllung der Vorgaben des BDSG angehalten, ohne dass eine rechtliche Pflicht zur Koordination der fachlichen und organisatorischen Massnahmen vorliegt. Darüber hinaus können zuständige Gremien, die persönliche Angaben im Namen des Auftraggebers bearbeiten (ADV-Dienstleister), vom Kunden zur Übermittlung der fachlichen und organisatorischen Massnahmen herangezogen werden.

Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen bei allen fachlichen und organisatorischen Fragen sowie bei der Vertragsabwicklung für die Auftragsdatenbearbeitung zur Seite. Vorsicht: Der Ausdruck Datensicherheit darf nicht mit IT-Sicherheit gleichgesetzt werden, da sich die IT-Sicherheit auf den Datenschutz konzentriert.

Kanzleitätigkeit: Datensicherheit beinhaltet unter anderem die Implementierung von Datenschutzanforderungen, dabei ist der Praxisansatz "Was ist möglich? "Theoretisch: Im Datenschutz, der Theorieansatz "Was soll erreicht werden? Können Datensicherheit den Datenschutz beeinträchtigen? Der Datenschutz wird bis auf wenige Ausnahmefälle prinzipiell durch Datensicherheitsmaßnahmen untergraben.

Einer dieser Ausnahmefälle ist die Auslagerung von Unternehmensdaten in eine Wolke. Wenn die Auslagerung auf Cloud-Storage die anfallenden Informationen vor Datenverlust schützt und generell die Datensicherheit erhöht, so birgt diese Massnahme eine Vielzahl von Gefahren und Problemen in Bezug auf den Datenschutz. Ein Datenbackup in der Wolke ist bereits eine datenschutzrechtliche Übertragung, die nur zulässig ist, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage oder einer Einwilligungserklärung beruht.

Befindet sich der Cloud-Provider auch in einem Drittstaat, außerhalb der EU oder des EWR, muss die zuständige Behörde weitere Massnahmen ergreifen. Sie wollen mehr über Datenschutz und Datensicherheit wissen? Benötigen Sie technische und organisatorische Massnahmen oder Cloud Computing?

Wollen Sie sich langfristig besser im Datenschutz aufstellen? Beantragen Sie dann gleich ein kostenfreies Datenschutzangebot und lassen Sie sich von einem erfahrenen Datenschutzverantwortlichen unterstützen.