Die neue Basisdatenschutzverordnung (DSGVO) der EU ist am 26. Juni 2018 in Kraft getreten. 2.2. Zudem sollen Bank- und Sparkassenkunden besser vor Missbrauch von Daten gesichert werden. Wissenswertes über die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO). Von der neuen Basisdatenschutzverordnung (DSGVO) sind alle Staatsbürger und Firmen und damit auch Kreditinstitute, Sparkassen und deren Kundinnen und Kunden betroffen.
Seit ihrem in Kraft treten am 25. Mai 2018 wird ein EU-weites, aber auch außerhalb der EU geltendes Datenschutzgesetz gelten, sobald sie in Europa tätig werden. Zukünftig müssen Firmen ihre Kundinnen und Kunden noch detaillierter als bisher über die Aufbewahrung und Nutzung ihrer Informationen unterrichten. Zudem werden die Rechte der Abnehmer ausgeweitet.
Die DSGVO konkretisiert für die Kunden, dass das hohes Datensicherheitsniveau der Kreditinstitute und der Sparkassen nicht nur erhalten bleiben, sondern auch weiter verstärkt und vor allem transparent gemacht wird. Wie Ihre Bank mit Ihren Angaben umgeht. Die verwendeten Informationsquellen und Informationen. Zu welchen Zwecken werden Informationen aufbewahrt und benutzt? Sie können der Verwendung von Informationen in Einzelfällen ablehnen.
Schon heute haben Kreditinstitute und Sparkassen einen sehr hohen Datenschutzstandard. Die Basisdatenschutzverordnung hat daher nur einen geringen Einfluss auf die Beziehung zwischen Kreditinstituten und ihren Abnehmern. Der überwiegende Teil der Datenverarbeitung durch Finanzinstitute ist nach wie vor erlaubt. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Erfassung personenbezogener Informationen bei der Eröffnung eines Kontos oder die Verwendung von Informationen für einen Darlehensvertrag.
Nach wie vor sind auch Kreditinstitute und Sparkassen rechtlich zur Verarbeitung von Daten beispielsweise bei der Abgeltungssteuer oder der Geldwäschereibekämpfung gezwungen.
Neue Datenschutzverordnung: Am 24. März tritt die so genannte DSGVO (Basisdatenschutzverordnung) der EU in Kraft. 2.2. Sie soll den Bürgern mehr Information darüber geben, wie Firmen ihre sensiblen Angaben in Zukunft verwenden. Damit wird für die Kunden der Bank das hohes Maß an Datenschutz beibehalten und noch mehr Transparenz geschaffen. Die neue EU-Grundverordnung zum Datenschutz wird ab dem 2. April 2018 gelten - mit Konsequenzen für jeden Staatsbürger und alle Banken.
Ziel ist es, den Anforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden und ein EU-weites, vereinheitlichtes Datenschutzgesetz zu schaffen. Zukünftig werden Firmen stärker als bisher dazu angehalten sein, ihre Abnehmer über die Nutzung der Informationen zu unterrichten. Darüber hinaus werden die Rechte der Verbraucher ausgeweitet, z.B. das Recht auf Information und das Recht, der direkten Werbung zu widersprechen. Für die Banken heißt das konkret:
Dabei wird das hohes Niveau des Datenschutzes aufrechterhalten, weiter verstärkt und vor allem transparent gemacht. Wie verfährt meine Bank mit meinen Angaben? Wozu werden welche Datenquellen und Informationen verwendet? Wie kann ich der Verwendung meiner Angaben in Einzelfällen zustimmen? Diese und andere Fragestellungen beantworten die Banker in einem Informationspapier zur EU-Grundverordnung zum Datenschutz, das die Bank ihren Kundinnen und Kunden in Kürze zur Kenntnis geben wird oder bereits per Post zugestellt hat.
Es ist aber auch zu beachten, dass der weitaus größte Teil der Verarbeitung von Bankdaten nach wie vor erlaubt ist. Dies bedeutet z.B. die Erfassung personenbezogener Informationen bei der Eröffnung eines Kontos oder die Verwendung von Informationen für einen Akkreditiv. Bei der Abgeltungssteuer oder der Geldwäschereibekämpfung sind die Kreditinstitute auch rechtlich zur Verarbeitung der Angaben gezwungen. Details dazu findet der Interessent in den Datenschutzinformationen der Bank.