Hallo, wie kommen die Spam-Versender an meine Anschrift? Täglich möchte ich meine Mailbox nicht von 20-30 Spammails befreien. Es gibt ein spezielles Tool, mit dem Sie Spam mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt" oder "nicht zustellbar" zurückschicken können, wie es bei E-Mails der Fall ist, in denen ich die falsche Anschrift angegeben habe.
Dies würde dem Adress-Sammler eine echte Nachricht geben, die für den Empfänger nicht existiert. Sie meinen die so genannte "mail bounce" oder "bounce back". Dies ist jedoch nicht als Direktfunktion für den Aufruf aus dem Mail-Client vorhanden; dies geschieht über den Mail-Server, auf dem sich Ihr Posteingang befindet. Sie können jedoch einen geeigneten adaptiven Spam-Filter verwenden.
Mittlerweile habe ich den Spam mit Windows Mail ganz gut im Griff. Über den Menüeintrag "Nachricht" unter "Junk-E-Mail" ist es möglich, sowohl den Sender als auch seine Domain (mit unterschiedlichen Adressen) in die Sperrliste einzutragen. Drei bis vier Mal kann es sein, dass das Redaktionssystem die Mails mit wechselnden Absendern erkennen kann, aber wenn man am Ball bleiben will, wird man sie wirklich los.
Wer eine solche Anschrift "wegwirft" und die zweite Karte ändert, hat bereits einen Großteil des Spam beseitigt! Öffnen Sie nie Spam-Mails oder mit der Outlook-Vorschau. Die meisten Spam-Mails enthalten Grafiken, die auf dem Server gespeichert sind. Die Person, die Ihnen den Spam sendet, kann dann erkennen, dass Ihre Anschrift wirklich existiert.
Zum Schutz vor Spam gibt es die folgenden Möglichkeiten. Nennen Sie nur Ihren vertrauenswürdigen Ansprechpartnern Ihre E-Mail-Adresse. Anschrift einrichten. Sie haben hier einen Antispam-Filter, der eingehende Mails überprüft. Das geht nicht mit dem Internet (z.B. Webseiten). Häufig gibt es auf den Mailseiten eine bezahlte Antispam-Lösung.
Spam sollte nicht nur als unaufgeforderte E-Mail angesehen werden, sondern als Teil eines eventuellen Angriffes. Beispielsweise geht das BSI von einem anhaltend hohem Spam-Risiko aus und verweist auf die Verbreitung von Malware über Spam-Mails vor allem im IT-Sicherheitsfokus für 2013. Welche Methode zur Spam-Filterung verwendet wird, muss aber auch aus datenschutzrechtlicher Sicht geprüft werden.
Abhängig von der Nutzung von E-Mails gibt es gesetzliche Einschränkungen bei der Spam-Filterung. Unabhängig davon, ob E-Mails oder andere E-Mails wie Sofortnachrichten als Spam klassifiziert werden oder nicht, hat mehrere Konsequenzen: Wenn eine reale E-Mail oder Chat-Nachricht als Spam missverstanden wird, können die wichtigen Daten verzögert oder gar untergehen.
Wenn eine Spam-Nachricht jedoch nicht entdeckt und dem Adressaten ohne Vorwarnung übermittelt wird, kann der Adressat einem Angriff zum Beispiel durch infizierte Datei-Anhänge oder Verknüpfungen zu infizierten Websites zum Opfer fallen. Wenigstens reduziert unentdeckter Spam die Leistungsfähigkeit der Adressaten und füllt den Eingang im Mail- oder Chat-Client unnötigerweise. Contentbasierte Spamfilter, die in E-Mails und Chatmails automatisch nach gängigen Spam-Begriffen durchsuchen.
Spam-Tar-Gruben, die Spam-Mails über eine gewisse Zeit verlangsamen sollen. Auch eine Spam-Erkennung mit einer geringen Anzahl von Fehlalarmen und Fehlalarmen kann zum Thema werden, wenn die Privatnutzung von E-Mail- oder Chat-Diensten gestattet oder jedenfalls nicht unterlassen wird.
So kann ein Untenehmen nicht einfach nach Spam in E-Mails suchen. Spam-Filterung könnte dem Telekommunikationsgeheimnis zuwiderlaufen, da eine zulässige oder tolerierte private Nutzung von Telekommunikationsdiensten den Auftraggeber zu einem Dienstanbieter macht, der die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 88 TKG) einzuhalten hat. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass das Telekommunikationsgeheimnis nur den tatsächlichen Kommunikationsprozess betreffe, also den Empfang von E-Mails, nicht aber bereits abgespeicherte E-Mails oder Chat.
Die Spam-Filterung wird jedoch gerade während des Kommunikationsprozesses, d.h. beim Eintreffen der E-Mail oder Chatnachricht, aktiviert. Wird eine E-Mail beispielsweise vom Mail-Server des Unternehmen akzeptiert und dann als Spam klassifiziert, darf die E-Mail nicht nur vollständig verdrängt, sondern muss von zentraler Stelle entfernt und nicht an den Adressaten weitergegeben werden.
Die Spam-Filterung sollte die gefundenen oder klassifizierten Spam-Mails verarbeiten, indem sie markiert und in einen Spam-Ordner verschoben werden und den Adressaten über den Empfang von Spam-Mails unterrichten. Eine zentrale Löschung von Spam-Mails sollte daher vermieden werden. Stattdessen wird der Adressat aufgefordert, die Spam-Mails zu prüfen und ggf. selbst zu entfernen.
Selbstverständlich sollte der Adressat so instruiert werden, dass er nicht nur eventuelle Attachments öffnen, auf einen Link klicken oder auf den Spam-Absender antworten muss. Mailempfänger sollten daher nur die Einstufung als Spam, nicht aber die eventuellen Gefährdungen in der E-Mail überprüfen. Spam-Filterung bedeutet daher, dass die private Nutzung von E-Mail und Chat reguliert werden sollte.
Darüber hinaus sollte auch die Möglichkeit der Erfassung der Spamfilterlösung in Betracht gezogen werden, damit dort nicht persönliche Informationen erfasst werden, die nichts mit dem Spamschutz zu tun haben. Eine Bewertung der Leistungen und des Verhaltens der Beschäftigten sollte daher nicht möglich sein, wenn die Spam-Filterung nicht zum Thema von Mitbestimmungsrechten für Betriebs- oder Personalräte werden soll.
Allgemein: In einer Unternehmensvereinbarung sollten die betreffenden Benutzer über die Spam-Filterung, das spezifische Vorgehen und das korrekte Vorgehen bei Spamverdacht aufklären. Die Spam-Filterung sollte immer mit den Arbeitnehmervertretern und dem Datenschutzverantwortlichen abgestimmt werden, damit Spam-Mails in die Fallen fallen und nicht in den Schutz der Daten.