Wenn man sich mit dem Begriff "Sicherheit im Internet" beschäftigt, stößt man auf viele Wörter, die mit "Daten" anfangen. In erster Linie "Datenschutz" und "Datensicherheit". Wofür steht "Datensicherheit"? "Datensicherheit " bezeichnet den Schutz der Informationen vor unbefugtem Zugriff, Beschädigung und versehentlicher Löschung. Es geht also um die Sicherung von Anlagen und Verfahren, in denen Informationen abgelegt werden oder die mit Informationen umzugehen haben.
Was bedeutet "Datenschutz"? "Unter" versteht man den Persönlichkeitsschutz gegen die unrechtmäßige Verwendung Ihrer persönlichen Angaben. Daher geht es um den wirksamen Kampf gegen die unrechtmäßige Verwendung von Informationen. Damit wurde ein neues Wort für den Begriff Personendaten eingeführt. In diesem Artikel lernen Sie was das bedeutet und welche Datenformulare noch existieren!
Gemäß 3 Abs. 1 BDSG sind Personendaten "Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natuerlicher Personen (Betroffener)". Welche sind " identifizierbare Naturpersonen "? Für die Zwecke dieser Datenschutzrichtlinie sind "personenbezogene Daten" alle Angaben über eine identifizierte oder identifizierbare physische oder identifizierbare physische oder physische Persönlichkeit ("betroffene Person"), die unmittelbar oder mittelbar identifizierbar sind, und zwar vor allem durch Bezugnahme auf eine Identifikationsnummer oder auf ein oder mehrere spezifische Elemente, die ihre physische, physiologische, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität ausdrücken ( "spezifische" personenspezifische Angabe, z.B. wenn der Personenname enthalten ist).
Ermöglicht es, Schlüsse auf eine "identifizierbare" Persönlichkeit zu ziehen, die dann neu zugewiesen werden kann (z.B. durch Kontonummer oder Kfz-Kennzeichen). Gewisse Person: Erika - sie wird sofort angerufen. Gewisse Person: Gerd - er wird auch gleich erwähnt. Identifizierbare Person: Auch wenn sie nicht benannt ist, können Sie wissen oder nachforschen, wer das war.
Zur Nutzung der personenbezogenen Informationen ohne Rückschluss auf konkrete oder identifizierbare Personen gibt es zwei Datenschutzmaßnahmen: zum einen die Datenanonymisierung und zum anderen die Datenpseudonymisierung. Sie werden so geändert, ausgetauscht oder gar nicht erfasst, dass eine Zuordnung zu einer Personen nicht (mehr) möglich ist. Dazu sagt das BDSG ( "Anonymisierung ist die Änderung von Personendaten in der Weise, dass die einzelnen Angaben über die persönlichen oder sachlichen Umstände nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand einer konkreten oder identifizierbaren nat. oder jur.
Dies macht es nicht oder nur sehr schwer möglich, die Zuordnung der Informationen zu einer bestimmten Stelle vorzunehmen. Im Übrigen: Da sich aus anonymisierten Angaben keine Aussagen über personenbezogene Sachverhalte ableiten lassen, unterliegen diese nicht mehr dem BDSG oder den Landesdatenschutzgesetzen. Bei pseudonymen Angaben ist die Situation anders, da hier Schlüsse gezogen werden können. Eine Verschlüsselung der Informationen zur Anonymisierung ist nicht ausreichend - alle Datenschutzbestimmungen finden auch auf verschlüsselte Informationen Anwendung.
Die Aggregation von Verdichtungsdaten bedeutet die Verdichtung von Dingen. Auch in der Marktforschung werden verdichtete Informationen verwendet. Persönliche Angaben sind Angaben, die unmittelbar zu einer konkreten oder identifizierbaren natürlichen oder juristischen Person passen. Sie können anonymisiert, pseudonymisiert und aggregiert werden.