Telekom Störung Aktuell 2016

TK-Fehlerstrom 2016

die von den massiven Störungen im Telekommunikationsnetz betroffen sind. Erschienen am 28.11.2016 | Lesezeit: 3 Minuten.

Störungen bei der Deutschen Telekom: Kein Internetzugang zu Hause: Was Konsumenten tun können - Top News

Vieles, was für uns eine Selbstverständlichkeit zu sein scheint, funktioniert bei einer Unterbrechung der Telefon- und Internetverbindung nicht mehr. Aber wie können Sie herausfinden, ob in solchen Situationen eine Fehlfunktion vorliegt? Wie geht es im Falle einer Störung der Telekommunikation weiter? Das ist im vorliegenden Falle bereits geschehen, sagt die Telekom zu.

Fehlerursache ist ein Fehler bei bestimmten Routermodellen bei der Anwahl ins Netzwerk. Wenn Sie zuhause Schwierigkeiten mit Ihrer Internet- oder Telefonverbindung haben, sollten Sie Ihren Rechner neustarten. Ein Telekom-Lautsprecher empfiehlt, das Telefon vom Stromnetz zu trennen und mind. drei Sek. zu halten. Schließen Sie dann den Fräser wieder an - das sollte genügen, um das Fehler zu lösen.

Wie kann ich vorgehen, wenn das Web zu Hause nicht funktioniert? Zuerst sollte man immer den Weg zum Routenplaner gehen, sagt Thorsten Neuhetzki vom Online-Portal "Teltarif.de". Dies liegt daran, dass die Endgeräte in der Regel über Anzeigelampen verfügen, mit denen die Netzwerkverbindung überprüft werden kann. "Wenn irgendetwas nicht aufleuchtet, gibt es wahrscheinlich eine Störung", sagt der Fachmann.

Ein Neustart des Routers ist wie im vorliegenden Falle immer eine gute Sache. Statt der Internetverbindung zwischen Routern kann auch die Kommunikation zwischen Routern und Endgeräten unterbrochen werden. Daher sollten Anwender zunächst überprüfen, ob sie mit anderen Endgeräten noch auf das Netz zugreifen können - und im Zweifelsfalle zusätzlich zum Router die betreffenden Laptops, Tabletts und dergleichen aus- und wieder einblenden.

Was ist, wenn die Störung nicht in der Ferienwohnung ist? Jeder, der noch auf andere Weise im Internet surft, z.B. über das Mobiltelefonnetz via Handy, sollte sich nach anderen Betroffenen umsehen. Im Falle umfangreicher Fehlfunktionen kennt er sich meist schon aus, aber auch bei kleinen Fehlfunktionen ist er oft behilflich. Hat der Kunde im Störungsfall ein Recht auf Schadenersatz?

Gemäß den meisten Allgemeinen Bedingungen (AGB) des Anbieters müssen allerdings geringfügige Mängel akzeptiert werden. Nur wenn das Netz über einen längeren Zeitraum ausgefallen ist, können die Betroffenen einen Teil ihrer Monatsgebühren wieder einfordern. Und noch ein Tipp: "Dokumentieren Sie in jedem Falle die Fehler und teilen Sie sie dem Betreiber mit. "Dazu gehört zum Beispiel ein Surf-Stick, mit dem Konsumenten online gehen können, um das Problem zu lösen.

Die Ergebnisse sind klar erläutert, eventuelle Schwachpunkte sind in roter Farbe gekennzeichnet.