Sicherlich ist es Sinn, einen Account für Spam-Mails anzulegen, in dem der Spam selbsttätig gefiltert wird. Aber auch das Durchsuchen des Spam-Filters, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Informationen aus Versehen entfernt werden, ist zeit- und kostenintensiv. Im Allgemeinen wird viel Zeit mit dem Ablesen und Entfernen von Spam verschwendet.
Dies wird auch von den Gerichten erkannt und für prinzipiell illegal erachtet. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn Sie dem Empfang solcher E-Mails nicht zugestimmt haben. Zudem kommt es immer wieder zu einem Wettbewerbsverstoß, da das Senden unaufgeforderter E-Mails nach Ansicht des Bundesgerichtshofs unmoralisch ist.
Man kann auch einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der die Sache für Sie erledigt. Der Versender dieser unaufgeforderten E-Mails bekommt vom Rechtsanwalt eine so genannte Strafunterlassungserklärung, in der er sich dazu verpflichten wird, in Zukunft keine unaufgeforderten E-Mails mehr an den Klienten zu senden. Interessant ist, dass, wenn diese Abmahnung nicht unterzeichnet wird, nach den Urteilen des Obersten Gerichtshofs die Gefahr einer RÜCKKEHR droht und der Spam-Versender durch eine einstweilige Anordnung des Gerichts gestoppt werden kann.
Selbstverständlich muss der Rechtsanwalt in diesem Falle nachweisen, dass die E-Mail auch wirklich ohne Genehmigung verschickt wurde. Für den Spam-Versender wird es dann sehr kostspielig, da die Gerichtshöfe hier manchmal keine niedrigen Objektwerte einstellen. Und so kostspielig kann der Spass sein. Kluge Opfer geben ihren Spam an den Rechtsanwalt weiter, der sich darum kümmern soll.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass in Zukunft keine unerwünschte E-Mail-Werbung von Seiten deutscher Versender kommt. Wichtiger als der tägliche Umgang mit neuen Mails. Leider kommen nicht alle Spam-Mails aus Deutschland. Rechtsanwältin und Inhaberin der Kanzlei Borth, hochheimer Str. 44, 99094 Erfurt, www.DieOnlineKanzlei. de Rechtsanwältin mit ca. 25 Jahren Praxis.