Kundendaten

Klienten-Daten

Kundendaten dürfen wie alle anderen persönlichen Angaben nur dann erhoben, bearbeitet und verwendet werden, wenn dies gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist oder wenn der Betreffende ausdrücklich zugestimmt hat....

Kundendaten dürfen wie alle anderen persönlichen Angaben nur dann erhoben, bearbeitet und verwendet werden, wenn dies gesetzlich erlaubt oder vorgeschrieben ist oder wenn der Betreffende ausdrücklich zugestimmt hat.... Auch die gesammelten Informationen müssen daher zur Erfüllung des Zwecks ausreichen. Im Falle von Kundendaten gelten beide Anforderungen für Unternehmen:

Erstens ist es den Unternehmen rechtlich erlaubt, alle persönlichen Angaben im Rahmen des Vertragsabschlusses und der Vertragserfüllung zu erwirken. Darin muss klar zum Ausdruck kommen, was die Einwilligung in die Verwendung der Kundendaten ist. Der Transfer personenbezogener Informationen ist strikt geregelt.

In unserem Beispiel, das wir Ihnen nachfolgend zur Verfuegung gestellt haben, finden Sie eine Vielzahl von Beispielen, die sich auch auf die Erfassung, Aufbewahrung und Verwendung von Kundendaten ausdehnen.

Kundendatenverarbeitung

In vielen Firmen sind Kundendaten das bedeutendste Kapital, die Information darüber, wer der Auftraggeber ist, was die Unternehmensgeschichte ist, wie der geschäftliche Kontakt aktuell ausgewertet wird, ob der Auftraggeber in der Regel termingerecht bezahlt, ob Lieferung oder Leistung für den Auftraggeber erbracht wird - es ist wichtig, den Blick für verschiedene Daten zu haben.

Datenschutzrechtliche Hinweise sind nicht nur für die Bearbeitung von Verbraucherdaten erforderlich, sondern auch für die Fragestellung, inwieweit persönliche Informationen im geschäftlichen Umfeld weiterverarbeitet werden dürfen. Demzufolge ist die Bearbeitung von personenbezogenen Informationen generell untersagt, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig oder die betroffenen Personen haben vorher ihre Zustimmung erwirkt.

Zentrales Rechtsinstrument für den Umgang mit Kundendaten ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO. Dementsprechend können Kundendaten bearbeitet werden, wenn die Bearbeitung für die Ausführung eines Vertrages, an dem die betreffende Partei beteiligt ist, oder für die Umsetzung der auf Verlangen der betreffenden Partei getroffenen vorvertraglichen Massnahmen vonnöten ist. Ferner können Kundendaten in dem Umfang bearbeitet werden, wie es zur Wahrnehmung der berechtigten Unternehmensinteressen notwendig ist und es gibt keinen Anlass zu der Vermutung, dass die schutzwürdigen Belange der betreffenden Personen (unter Ausschluß der Verarbeitung) vorwiegen.

Auch die Zweckbindung, nach der persönliche Angaben nur für die bisher erhobenen Zweckbestimmungen bearbeitet werden dürfen, ist von entscheidender Wichtigkeit. Bei den Kundendaten stellt sich in diesem Kontext beispielsweise die Frage, ob "echte" Kundendaten auch für (interne) Trainingszwecke genutzt werden dürfen. oder, in welchem Umfang spezielle Präferenzen des Auftraggebers ohne sein Wissen in CRM-Systemen hinterlegt werden können.