Beschreibe kurz, was passiert ist. Erläutern Sie den Ablauf aus Ihrer Perspektive. Geben Sie den Veranstaltungsort ein. Wenn Sie keine Anschrift nennen können, geben Sie uns einfach den gewünschten Standort in Ihren eigenen Wörtern an. Geben Sie uns Informationen über den Zeitpunkt des Verbrechens. Wenn Sie keine genaue Uhrzeit eingeben können, geben Sie einen Zeitraum an.
Informieren Sie uns über die bei der Straftat verwendeten Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände. Nennen Sie uns die Motive der Straftäter. Informieren Sie uns über die Verletzten, Verletzte und Sachbeschädigungen. Falls der Straftäter nicht bekannt ist, bitten wir um eine exakte Beschreibung des Straftäters.
Wenn mehrere Straftäter tätig geworden sind, sollten Sie sich bemühen, die individuelle Beteiligung jedes Straftäters exakt zu schildern. Geben Sie uns Details über mögliche Zeuge an. Informieren Sie uns über alle bereits begonnenen Massnahmen. Sie haben hier die Gelegenheit, zusätzliche Informationen über den Fall zu geben. Wenn möglich, geben Sie uns Details über den voraussichtlichen Beschädigung.
Sie können hier eine Beschwerde über das Internet einreichen. Der Bericht wird an die verantwortliche Polizeidienststelle übermittelt und dort weiterverarbeitet. Sollten Sie immer noch Schwierigkeiten mit Ihrem Webbrowser (z.B. Mozilla Firefox) haben, müssen Sie wahrscheinlich zuerst das entsprechende Sicherheitszertifikat einspielen. Zuerst müssen Sie das Zeugnis von dieser Webseite herunterladen.
Sicherheitszertifikat herunterladen]Dann importiere es in deinen Browserversion. Beipiel Mozilla Firefox: Einstellung --> Fortgeschritten --> Zertifikate einblenden --> Einlesen.
Die Meldung einer mutmaßlichen Kriminalität (z.B. eines Diebstahls oder einer Tätlichkeit, einer Art von Cyberkriminalität oder anderer Delikte) löst eine Polizeiuntersuchung aus. Die Beschwerde kann prinzipiell nicht zurückgenommen werden. Jeder ist berechtigt, Anklage zu erheben, nicht nur ein Verletzter. Eine anonymisierte Berichterstattung ist nur auf unpersönlichem Weg möglich, da jeder Interessent seine persönlichen Daten angeben muss.
Ein Bericht gegen unbekannte Personen ist erlaubt. Für Einzelpersonen gibt es keine gesetzliche Meldepflicht für bereits begangene Delikte. Private Personen sind nur gesetzlich verpflichtet, die in § 138 des Gesetzes aufgeführten Straftatbestände zu melden. Weil die Untersuchungen in der Regel polizeilich durchgeführt werden, ist es ratsam, sie der zuständigen Behörde zu melden, um die Untersuchung zu beschleunigen.
Über die Beschwerde wird ein Sitzungsprotokoll geführt. Der Bericht wird von der Kriminalpolizei bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Nach Beendigung der Untersuchungen beschließt die Anklagebehörde, ob der Angeklagte angeklagt oder das Gerichtsverfahren einzustellen ist. In letzterem Falle wird der Beschwerdeführer eine schriftliche Mitteilung erhalten, in der er über eventuelle Rechtsbehelfe informiert wird.
Bei einer Beschwerde kann die Gendarmerie diverse Auskünfte verlangen: Impressum: Eine Beschwerde kann gravierende Konsequenzen haben. Zudem schadet sie einer erfolgreichen Polizeiarbeit, wenn die Polizisten ein "falsches Verbrechen" verfolgen müssen, anstatt sich mit dem in dieser Zeit entstandenen Verbrechen zu befassen. Im Prinzip keine.