Ab wann muss eine Vorabkontrolle erfolgen? Eine Vorabprüfung nach BDSG ist vor allem in den nachfolgenden Ausnahmefällen durchzuführen: Im Rahmen der Bearbeitung von besonderen Datenarten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG. ob die Bearbeitung dazu dienen soll, die Identität des Betroffenen (einschließlich seiner Fähigkeit, seiner Leistungsfähigkeit und seines Verhaltens) zu beurteilen.
Die im ersten Abschnitt genannten speziellen Typen von Personendaten beziehen sich auf hochsensible und daher besonders schützenswerte Angaben. Beispielfall, in dem die Aufsichtsbehörde eine Vorabkontrolle für geboten hält: Ist eine Vorabkontrolle nicht zwingend vorgeschrieben? Ein Ex-ante-Kontrolle muss nicht erfolgen, wenn für die Datenbearbeitung entweder eine rechtliche Pflicht oder Zustimmung des Datensubjekts vorliegt oder aber die Bearbeitung für den Beginn, die Durchführung oder das Ende eines "Rechtsgeschäftes oder einer ähnlichen Verpflichtung" vonnöten ist.
Eine Vorabkontrolle? Er muss zunächst (z.B. anhand einer Checkliste) überprüfen, ob für das jeweilige Vorgehen eine Vorabprüfung erforderlich ist: Hinweis: Sie ist nur zur Information!
Diese Prüfliste zur Vorprüfung wurde vom Landesschutzbeauftragten für den Bereich des Datenschutzes und des Akteneinsichtsrechts in Brandenburg[1] erstellt und beinhaltet auch vorbereitende Arbeiten und Hinweise der Datenschutzkommissare anderer Länder. Dabei sind auch die besonderen Merkmale eines bestimmten Prozesses oder dessen Verwendungszweck zu berücksichtigen und sowohl die Prüfliste als auch die Prüfkriterien darauf abzustimmen.
Um eine lückenlose Dokumentierung zu gewährleisten, wird empfohlen, die Prüfliste mit Hinweisen dem Verzeichnis der Vorgehensweisen beizulegen. Vorabprüfung ((Name, Dateinummer usw.): .... Getestetes Vorgehen (Name, Dateinummer, etc.): .... Zeit der Vorprüfung: .... Sollen die Hinweise oder Fehler in der Prüfliste nicht aufgeführt werden, kann zur lückenlosen Dokumentierung eine separate Aufstellung der Hinweise oder Fehler gemacht werden.
Vorabprüfung ((Name, Dateinummer usw.): .... Getestetes Vorgehen (Name, Dateinummer, etc.): .... Zeit der Vorprüfung: .... Frist für die Mängelbeseitigung: .... 1.1 Anmerkungen zu Fehlern, Behinderungen; Begründungen....entfernt:....weitere Angaben nach Bedarf.