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Betriebsrat Datenschutz

Informieren Sie sich hier, welche Kontrollmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat beim Datenschutz hat und welche Betriebsratsausschüsse zu beachten sind. Was ist der Zweck des Arbeitnehmerdatenschutzes und seit wann? bei personenbezogenen Daten auch für den Datenschutz zuständig.

Mitarbeiterdatenschutz: Unternehmensmitbestimmung im Datenschutz

Dem Betriebsrat kommt beim Datenschutz eine wichtige Funktion zu. Dies ist nicht auf das Datenschutzgesetz selbst zurückzuführen. Das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) regelt die umfassenden Mitbestimmungsrechte. Wenn es dem Betriebsrat gelingen sollte, diese durch Betriebsvereinbarung gestalterisch zu gestalten, kann er dem Datenschutz im Unternehmen einen sehr hohen Stellenwert einräumen. Was ist mit der Steuerung als Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat im Sinne seiner allgemeinen Vormundschaft ( 80 BetrVG) für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu sorgen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben muss der Auftraggeber ihn über alles unterrichten und ihm alle notwendigen Dokumente zur Verfügung stellen - bis hin zur Einreichung von Rollen- oder Rechtekonzepten für bestimmte Software-Systeme oder Verträge mit Software-Unternehmen.

Ab wann muss der Betriebsrat zu Wort kommen? Wenn der Arbeitnehmer seine Angaben auf freiwilliger Basis dem Unternehmen hinterlässt, kann der Betriebsrat nicht intervenieren - wie es auch das neue EU-Datenschutzgesetz vorgibt. Der Betriebsrat hat dann keine Mitbestimmungs- oder Mitbestimmungsrechte. Häufig will der Auftraggeber jedoch gewisse Softwaresysteme einsetzen oder Arbeitsabläufe optimieren.

Es gibt einfach keine Zustimmung der Angestellten. Ohne Betriebsrat läuft in diesen FÃ?llen nichts. Tatsache ist, dass viele Softwaresysteme oder IT-Anwendungen Mitarbeiterdaten automatisiert aufbereiten. Es werden immer die Mitarbeiterdaten aufgezeichnet, die zur Erstellung von Profilen verwendet werden können. Zudem ist das Risiko gegeben, dass der Unternehmer diese Chancen zur Überwachung der "Leistung und des Verhaltens der Mitarbeiter" nützt.

Deshalb gibt es in diesen FÃ?llen ein Mitspracherecht des Betriebsrates. In all diesen Regelungen hat der Betriebsrat ein wirkliches Mitspracherecht, sofern er - und das ist der ausschlaggebende Faktor - sogar in der Lage ist, das Handeln der Arbeitnehmer zu steuern. Daher ist der Zentraler § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Dabei ist es unerheblich, ob der Auftraggeber das Leistungsverhalten der Mitarbeiter mit der Technik wirklich steuert oder zu kontrollieren gedenkt. Das Anwendungsspektrum ist daher erfreulicherweise breit - bei fast jeder Entscheidungsfindung müssen die Arbeitnehmervertretungen einbezogen werden. Worauf sollten Sie als Betriebsrat achten? Der Betriebsrat sollte seinen Einfluss geltend machen und die Gestaltung der Technik so gestalten, dass sie als "datenschützend" und nicht beleidigend wirkt.

Praktisch werden die Betriebe immer auf den Abschluß von Werkverträgen dringen, die die Benutzung der Technik detailliert regelm? Die Mindestanforderungen an den Datenschutz sind zu beachten. So wäre zum Beispiel eine Arbeitsvereinbarung, die es dem Unternehmer ermöglicht, alle E-Mails durchgängig zu konsultieren, sicher nicht legal und auch nicht zu empfehlen.