Künftig wird jeder Staatsbürger mit seinem eigenen Gehalt zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung mit der ELSTER-Software verpflichte. Andere Programme werden verwendet, um die auf dem Computer abgelegten Dokumente zu durchsuchen. Mit Hilfe einer ausgeklügelten Funktionalität werden vom Benutzercomputer aus der Ferne an den BKA-Computer mit der IP-Adresse 217.7.176. 25 [3] übertragen. Anscheinend tauscht er auch einige Systemdateien aus, um das Gerät vom ELSTER-Programm auszulagern.
"Es ist merkwürdig, dass auf dem betroffenen Computer ein Anschluss offen ist, der das Laden neuer Begriffe ermöglicht. Dieses Problem besteht darin, dass die Suche eine Sicherheitslücke beinhaltet, die es einem Hacker ermöglicht, nicht nur gesuchte Begriffe, sondern auch willkürliche Dateien und ausführbarer Programmcode auf dem Computer zu platzieren. Möglicherweise wird ein schwierig zu analysierendes und auf den Schwächen des Bundes-Trojaners beruhender Virus verwendet, um PIN- und TAN-Einträge von Postbank Online-Banking-Anwendern abzufangen.
Bislang konnten weder das BKA noch das Bundesministerium des Innern um eine Erklärung gebeten werden.
Es ist bekannt, dass die Elster ein Spitzel ist und dies wird auch als Dieb bezeichnet. Auch Elster ist ein digitales System zur Online-Erstellung von Steuererklärungen. Man wundert sich natürlich, warum das Projekt "Elster" heiß? Handelt es sich um ein Selbstverständnis, ja sogar um ein selbstironisches, warum die Steuerbehörden, als sie uns Steuerzahler dieses Konzept aufzwangen, ihm gerade den Titel "Elster" gaben?
Als ich mich entschied, mein IRS zu befragen und zu sehen, wie es darauf anspricht. Deshalb habe ich diesen Schreiben geschrieben: "Sehr geehrte Damen und Herren.....". Wie Sie sich sicher noch gut in Erinnerung haben, haben Sie mir beim Einrichten der Elster-Software und beim Versand der Steuererklärung über Elster mitgeholfen. Sie warnt vor der Verwendung der Elster-Software.
Der Hauptauszug aus dem Bericht: Seit 2012 haben die Steuerbehörden auch die Option, die Computer von Bürgern und Unternehmen per automatischer Abfrage auszuspionieren. Ermöglicht wird dies durch die deutschsprachige Computersoftware Elster, nach den gleichen Informationen der britischen und französischen Sicherheitsdienste. Es kommt vom Bundesministerium der Finanzen und ist auf den ersten Blick nur eine elektronische Erklärung.
Wenn Sie Ihre Lohnsteuererklärung auf elektronischem Wege an das Steueramt senden wollen, benötigen Sie eine eigene Steuersoftware mit Elsass-Schnittstelle. Für Windows-Anwender ist dies z.B. die freie Form der kostenlosen Version Elster. Die Engländer und die Franzosen haben ihre in Deutschland tätigen Staatsbürger seit einiger Zeit davor gewarnt, dieses Formblatt zu downloaden. Anscheinend ist er mit einem Drojaner befallen, der wie der Bundestrojaner des Bundeskriminalamtes insgeheim deutsche Autoritäten den Direktzugriff auf ihre eigenen Computer ermöglicht.
Zusichern Sie mir oder Ihrem Büro, dass ich sonst den Datenschutzbeauftragten hinzuziehen und mich von Elster wieder verabschieden muss, d.h. zu papiergebundenen Erklärungen zurückzukehren. Ich habe den Schreiben am 3. Januar 2013 verfasst. Das Steueramt (13. November) hat eindringlich zurückgeschrieben: ".... Mit Ihrem oben genannten
Bitte wenden Sie sich an uns, um Anfragen zur Datenübertragungssicherheit bei der Nutzung der Elster Form oder des Elster Online Portals zu richten. Wenn Ihre Daten zur Steuererklärung mit Elster übertragen werden, werden sie mit einer speziellen Sicherheitsverschlüsselung (Secure Socket Layer Protocol, SSL) geschützt. Damit Sie und die Steuerbehörden ein Höchstmaß an Schutz haben, werden wir unter www.elsterformular.de alle Mitteilungen zwischen Ihnen und dem Elster Formular-Webserver mit 128 Bits verschlüsselt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Elster-Website (www.elster.de/elfo_tech. php) unter der Überschrift "Technik".... Ich möchte Sie auch auf das Bundesfinanzgericht (BHF) Urteile vom 13. 032012, BHF, R 33/09 zu Ihren Sicherheitsanliegen hinweisen. Das BFH hat in dem vorgenannten Beschluss (zur Problematik der digitalen Übertragung von Umsatzsteuervoranmeldungen) festgestellt, dass die Begründung für einen Gesuch nach 150 Abs. 8 AO nicht aus allgemeinen Vorbehalten gegen die Sicherung der vorgeschriebenen Datenübermittlung abgeleitet werden kann... Mit herzlichen Grüssen ....".
Dabei wollte ich nicht wissen, ob die Datenübertragung gesichert ist, sondern versicherte, dass "Elster" nicht dazu benutzt wird, einen trojanischen Spitzel zu infiltrieren, der auf meinem Rechner sitzt. Deshalb habe ich am vergangenen Wochenende zurückgeschrieben: ".... Ich möchte Sie auffordern, sich zu informieren" "Sehr geehrte Damen und Herren.....". Das Steueramt antwortet am Postweg am 7. Dezember: "Sehr geehrte Frau Dr. Krause, ich habe Ihr Anschreiben vom 05.12.2013 erhalten.
Damit beziehe ich mich erneut auf das im Brief vom 13.11.2013 zitierte Urteil des BFH vom 13. 032012, in dem es heißt, dass ein Befreiungsantrag von der Pflicht zur Abgabe von Steuermeldungen auf elektronischem Wege aufgrund der aufgeworfenen allgemeinen Sicherheitsaspekte nicht effektiv gerechtfertigt werden kann. Deshalb halte ich Ihr neues Brief vom 05.12.2013 für abgeschlossen.
Ich habe also zurückgeschrieben und wiederholt, welche Informationen ich wollte: "Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie nicht stören, aber ich halte meinen Brief an Sie vom 4. Januar nicht für getan, denn Sie haben wieder einmal nur geantwortet, was getan wird (Stichwort: Befreiungsantrag von der Pflicht zur Übermittlung elektronischer Steuererklärungen), aber nicht, was Sie mir in diesem Kontext zusagen sollen, nämlich:
Sehr geehrte Frau Dr. Krause, ich bedauere, dass meine vorangegangenen Bemerkungen in den Briefen vom 13.11. 2013 und 16.12. 2013 Ihre Sicherheitsanliegen im Rahmen der Pflicht zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuererklärungen nach 25 Abs. 4 SStG, 18 Abs. 1 oder 3 SStG und 14a SStG nach dem behördlich vorgegebenen Leistungsnachweis nicht entkräften konnten.
Das Bundesfinanzamt hat sich mit der Problematik der allgemeinen Sicherheitsinteressen gegen die Pflicht zur Datenfernübertragung befasst und stellt fest, dass das verbleibende Restrisiko eines "Hackerangriffs" auf die gespeicherten oder übertragenen Sachverhalte trotz der Nutzung der vorhandenen technologischen Sicherheitsmöglichkeiten im übergeordneten Gemeinwohl zu akzeptieren ist (RZ 70 des vorgenannten Urteils).
Ich habe auch auf die Präsentation der produktionstechnischen Einzelheiten der Datenübertragung während der Übermittlung auf der Elster-Website (www.elster.de/elfo_tech. php) verwiesen. Im Vorgriff auf Ihre steuerliche Erklärung für 2013 in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Fassung bleibe ich mit freundlichem Gruß...." In der Korrespondenz geht es mir nicht um das Wagnis eines allgemeinen Hackerangriffs von überall und jedermann, sondern um die Spionage eines sehr konkret es Trojaners einer Staatsinstitution, hier der Finanzautor.
Also ärgerte ich mich noch einmal und notierte am 16. Januar 2014: "Lieber Gott..., für deine wiederholte Erwiderung bedanke ich mich, aber gleichzeitig flehe ich dich um Verzeihung, wenn ich noch antworte, weil du nicht antwortest, was ich wirklich über deinen Dienst wissen will. Ist in der von mir installierten Elster-Software ein trojanischer Code wie oben angegeben enthalten?
Wurde ich beim Download und der Nutzung der Elster-Formulare mit solchen Trojanern infiltriert? Daher geht es mir nicht um die allgemeinen Sicherheitsanliegen im Zusammenhang mit der digitalen Uebertragung. Ich bin mir dieser Bedenken wohlbekannt. Auch Ihre " Präsentation der technologischen Einzelheiten der Datenübertragung während der Datenübertragung auf der Elster-Website " antwortet nicht auf meine drei Fragestellungen.
Eine weitere Rückmeldung des Finanzamtes liegt bisher nicht vor. Unser "freier Rechtsstaat" mit Elster erhebt nicht nur Abgaben, sondern fängt noch mehr von uns. Eventuell werden Sie auch Ihr Steueramt nachfragen. Aber auch - zur Sicherheit - beim Bundesministerium der Finanzen in Berlin. Es gab bereits eine Gelegenheit, uns gegen die staatlichen trojanischen Truppen zu verteidigen.
Am Ende des Monats Augusts 2007 habe ich geschrieben: "Vorbei sind die einfachen Momente, in denen die Tropen nicht mehr als die Bewohner der alten Hauptstadt Troja waren. Bei Trojanern handelt es sich in der modernen Komputer- und Internetwelt um Computerprogramme, die insgeheim in den Rechner eindringen und deren Inhalte ausspähen und im Verborgenen mit ihnen zusammenarbeiten, ohne dass das betroffene Objekt es mitbekommt.
Das ist es, was Privatkriminelle begonnen haben. Mittlerweile will der Bund auch solche Drojaner einsetzen - für die Online-Durchsuchung gegen Terorristen und andere Schwerkriminelle. Das bedeutet, dass die Menschen nicht nur die privaten sondern auch die Bundes-Trojaner befürchten müssen. Wenn es dem Land erlaubt wäre, Privatcomputer im Internet zu steuern, insbesondere im Geheimen, würde es massive Eingriffe in die intimsten Lebensbereiche seiner Mitbürger vornehmen.
Jüngste Beschwichtigungen (wie: nur fünf bis zehn Interventionen pro Jahr, Angstmacherdiskussion) nützen wenig und trügen über die tatsächliche Gefahr, auch wenn sie dem Schutz der Bevölkerung dienten und heute ernst genommen werden sollen. Sicherlich muss der Freistaat seine Staatsbürger beschützen, aber nicht durch Folter, Internierung und totale Überwachung, sondern durch den freien Rechtsstaat.
Letztendlich gibt es zuerst das Total, dann den totalitären Zustand, der seine Bewohner und ihre Freiheiten drückt. "In der Zwischenzeit kann ich mir alles von der Regierung bis zu uns ausdenken. Wenn sich der Zustand bis zum Äußersten verschuldet hat, geht er nicht mehr empfindlich mit seinen freiwillig und zwangsweise finanzierenden Personen um.
Ich habe im vergangenen Jahr, im Jahr 2013, darüber informiert. Der Report wurde am 18. Juni 2013 auf der Website des Kopp-Verlages (hier) veröffentlicht. Die Überschrift lautet: "So sieht das IRS aus." Vgl. auch zu einem vergleichbaren Themenbereich meinen Vortrag vom 10. Juni 2010 "Finger weg vom glasernen Bürger" (hier).
So hat das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 370/07, 595/07 vom 28. Januar 2008) die Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zur Online-Recherche für ungültig befunden. Auch in anderen Ländern hat das Bundesgericht im Juni 2010 das Landessicherheitsgesetz und damit vergleichbare Bestimmungen eingelöst. Hier finden Sie wesentliche Entscheide des Bundesverfassungsgerichtes zur vorbeugenden staatlichen Kontrolle.