Dialer

Wähler

Wählprogramme sind Programme, die Telefonverbindungen unterbrechen (um sich mit dem Internet zu verbinden) und Verbindungen zu teuren Sonderrufnummern herstellen. Spanne id="Begriff.2 Aussehen und Verteilung von Dialern[edit&action=edit&section=1" title="Edit section: Bezeichnung, Aussehen und Verteilung von Dialern">Quelltext bearbeiten]>

Wählprogramme, auch Dial-In-Programme oder Wählprogramme bezeichnet, sind Computerprogramme, mit denen über das Analogfestnetz oder das (digitale) ISDN-Netz eine Einwahlverbindung zum Netz oder zu anderen Computernetzen hergestellt werden kann. Es gibt auch Dialer für Handys. 1 ] Besonders bekannt wurden sie durch die vielen Fälle von Missbrauch im Umfeld von Premium-Dialern, die oft unbeabsichtigt und unbeachtet kostspielige Daten-Mehrwertdienste auswählen und damit zu erheblichen Belastungen für die Betroffenen führten.

In einem weiteren Sinn bezieht sich dies auch auf andere Bezahlverfahren über Zusatzdienste und Telefonanschlüsse im Rahmen von Datenanschlüssen. Im weiteren Sinn wird nicht nur das Einwahl-Programm selbst, sondern auch sein Installations-Programm oft als "Dialer" bezeichne. Die Internet-by-Call-Software Leasing-Router sind ebenfalls Einwahl-Programme, aber der Ausdruck Dialer wird für sie in der Regel nicht benutzt - im Volksmund nur für Premium-Rate-Dialer, d.h. Dialer zum Wählen teurer Daten-Mehrwertdienste, in Europa meist mit 0900-0999 beginnende Rufnummern.

Darüber hinaus werden Softphone und Wählprogramme (z.B. die Windows-Wahlhilfe) für konventionelle Festnetz-Sprachverbindungen manchmal auch als Dialer-Programme bezeichnen (Englisch zu wählen beinhaltet sowohl Einwahl als auch Einwahl). Erfunden wurde der Dialer von Toni Saretzki, dessen Unternehmen TSCash die Marktführerschaft im deutschen Sprachraum übernommen hat. Mit den 0900 Dialern (in Deutschland auch Premium Rate Dialer oder Web Dialer oder früher "0190 Dialer" genannt) werden Daten oder Online-Wertschöpfungsdienste kostenpflichtig vermarktet und über die Fernsprechrechnung wie bei Mehrwertdiensten über die Netzwerkbetreiber abgerechnet.

Je nach Herkunftsland können solche Dialer-Nummern durch die Sondernummern 0900, 0901, 0906, 0930 oder andere, die mit 09 anfangen, identifiziert werden. Im Gegensatz zu den bisherigen 0190-Nummern gibt es in Deutschland keine einheitliche Gebühr für Sonderrufnummern, diese müssen nun aber ausgewiesen werden. Auch DSL-Dialer (auch Hanseatic Dialer genannt) gibt es.

Dieser Name ist jedoch nicht richtig, da es sich nicht um Dialer im eigentlichen Sinn handelt: Darüber hinaus können Dialer auch von Handys aus bedient werden und nutzen Datenservices wie SMS. In der Regel bezieht sich der Ausdruck "Dialer" auf Dialer, die von zweifelhaften, manchmal verbrecherischen Providern vertrieben werden, die ohne die explizite oder ungenügende Genehmigung des Auftraggebers höhere Preise verlangen.

Im Jahr 2003 wurde ein eigener Nummernbereich 0900-9 für Dialer in Deutschland eingeführ. Dialer, die sich über andere Nummern als diesen Nummernbereich wählen, können - wie vorgegeben - nicht bei der BNetzA angemeldet werden und sind daher rechtswidrig. Das Unerfahrensein und die Glaubwürdigkeit der Benutzer ermöglichten die Verbreitung solcher Dialer, um hohe Umsätze zu erzielen. Auch in den Jahren 2002 und 2003 wurden zweifelhafte Dialer mit angeblichen Virenschutzprogrammen bei nichtsahnenden Internet-Nutzern in Deutschland installiert:

In einem Visual Basic-Skript, das zu Beginn des Jahres 2003 erschien, wurde ein Trojaner installiert, der in der Windows-Registrierung und in den Einstellungen des Internetexplorers geänderte Einstellungen vorgenommen hat, damit ActiveX-Steuerelemente ohne Vorwarnung aus dem Netz aufgerufen werden können. Mit dem Aufrufen einer solchen Webseite oder per E-Mail wurde ein kostspieliger Dialer aus dem Netz ausgelesen. Zur Verhinderung von Missbrauch und deren Rechtsfolgen für den "Nutzer" wurde eine umfassende Judikatur erlassen und ein neuer Gesetzesentwurf (MWD-Gesetz) erlassen, der das Fernmeldegesetz um verbindliche Anforderungen für Dialer ergänzt.

Weil in Deutschland selbst die tatsächlich gesicherten Vorwahlnummern 0191 bis 0195, die für den Internetzugriff über Modems vorbehalten sein sollten, bereits von Dialer-Providern mißbraucht wurden,[4] ist ein solcher Ansatz nicht vollständig sicher. Für den weiteren Wählschutz bietet der Elektrofachhandel so genannte "Dialer-Blocker" an, die zwischen Rechner und TAE-Anschlussbox eingebaut werden.

Nutzer, die sich ausschliesslich über DSL mit dem Netz verbunden haben, sind von Wählvorgängen nicht berührt, wenn die Internetverbindung über die Netzkarte und die alleinige Anbindung des Rechners an die Aussenwelt hergestellt wird. Dann kann ein Dialer zwar herunter geladen werden, hat aber keine Wirkung, da eine Anwahl über DSL nicht möglich ist, weil es keine konventionellen Rufnummern im DSL-Netz gibt.

Aus diesem Grund haben die Dialer-Entwickler den Zugriff geändert. "In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2003 das "Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von ( (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern", das Regelungen für Dialer-Anbieter und Meldepflicht, vor allem in § 66f TKG, festlegt.

Anmeldung von Wählprogrammen (Dialer). Der BGH hat am 3. April 2004 entschieden, dass bei unwissentlichem Einsatz des Dialers und Einhaltung bestimmter Sicherheitsmaßnahmen keine Entgelte für die Nutzung des Dialers zu entrichten sind. Mit einem weiteren Beschluss vom 20. Oktober 2005 hat der BGH die Rechtssprechung weiter ausgebaut [7], indem er dem Benutzer einen Anspruch auf Rückzahlung seines Entgelts einräumt, wenn er den Anschlussnetzbetreiber unter Vorbehalt zahlt hat.

Stellt die Verwendung eines Wählgerätes einen Betrugsversuch dar, besteht eine Vortatenstraftat nach 261 SGB, so dass die Eintreibung der Forderungen den Zweck der Geldwäscherei erfüllten kann. Das Gesetz macht die Installation von Wählgeräten etwas schwieriger, hat aber viele grundlegende Schwachstellen: Wie ein Wählprogramm funktioniert, kann nicht durch "Betrachten" des Wählers bestimmt werden.

Die Verhaltensweise kann von vielen Faktoren abhängen (Datum, IP-Adresse, CPU, RAM-Erweiterung, Benutzeranzahl, Dauer der Nutzung, Präsenz von URL' s im Internet) und sich bei der Registrierungsstelle "zahm" benehmen. Nordmeyer: Zusatzleistungen und Dialer-Programme aus der Sicht des Ortsnetzbetreibers und des Verbraucherschutzes de lege lata und de lege ferenda und der speziellen Frage der ausländischen Dialer.

Nordmeyer: Zusatzleistungen und Dialer-Programme aus der Sicht des Ortsnetzbetreibers und des Verbraucherschutzes de lege lata und de lege ferenda und der speziellen Frage der ausländischen Dialer.