Datenschutzbericht

Privatsphäre-Bericht

Mit dem neuen europäischen Datenschutzgesetz wird ein hohes Datenschutzniveau geschaffen und neue digitale ermöglicht. Beispiel: Datenschutzbericht (in Erstellung für die DSGVO) Für wen ist ein Datenschutzbericht erforderlich? Eine rechtliche Pflicht zur Anfertigung eines Jahrestätigkeitsberichts für den Beauftragten für den Datenschutz gibt es prinzipiell nicht. Er muss jedoch in der Lage sein, nachzuweisen, dass er seine Aufgaben hinreichend erfüllt und die Geschäftsleitung hinreichend unterrichtet und beratend begleitet hat. Daher sollten alle getroffenen Datenschutzmaßnahmen ohnehin kontinuierlich erfasst werden, vor allem vor den neuen Verantwortlichkeiten der DSGVO.

Wofür ist ein Datenschutzbericht gut? Zum einen ist der Datenschutzbericht ein Beweis für die Leitung der Tätigkeiten des Beauftragten für den Datenschutz und gibt den Zuständigen einen Einblick in den derzeitigen Stand des Datenschutzgeschehens in der Unternehmen. Andererseits kann der Beauftragte für den Datenschutz der Aufsicht gegenüber nachweisen, dass er auf die notwendigen Massnahmen sowie deren Durchführung oder Verweigerung durch die Geschäftsleitung hinarbeitet.

Der DSB hat mit einem aussagekräftigen Aktivitätsbericht auch eine gute Gelegenheit, die Öffentlichkeit auf wesentliche Fragen aufmerksam zu machen und Interessengruppen zu mobilisieren. Da die Erstellung des Datenschutzberichts dem Beauftragten für den Datenschutz offen steht, kann der Report mit weiteren Zusatzinformationen ergänzt werden, um Einsicht in die zu ergreifenden Massnahmen zu gewinnen.

Jährlicher Bericht - Berlin Commissioner for Data Protection and Freedom of Information (Datenschutz und Informationsfreiheit)

Der für Datensicherheit und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Bevollmächtigte muss dem Repräsentantenhaus und dem Regierungsbürgermeister von Berlin einen Jahresbericht über ihre Aktivitäten vorlegen. Zusätzlich zu den aktuellsten technologischen und juristischen Erkenntnissen im Datenschutzbereich werden auch Schlüsselthemen (z.B. Fußballweltmeisterschaft 2006) und einzelne Fälle aus den entsprechenden Geschäftsfeldern (z.B. öffentliche Ordnung, Unternehmen, etc.) behandelt.

Bereits seit 1990 veröffentlichte der Beauftragte für Datensicherheit und Datenfreiheit in Berlin den Aktivitätsbericht auch als Bürgerinformation. Im Jahr 2018 wird es in Europa zu einer Neuorientierung des Datenschutzrechts kommen: Die Grundverordnung zum Schutz der Daten ist ab dem 24. Juni in allen Mitgliedsstaaten der EU direkt gültig. Ziel der grundlegenden Datenschutzverordnung ist es, ein einheitlich hoher Grad an Datensicherheit in ganz Europa zu erreichen und durchzusetzen.

Das aktuelle Datenschutz-Patchwork soll beendet werden. Die Grundverordnung zum Thema Datensicherheit ändert die Position, die Funktionen und die Kompetenzen meiner Autorität grundsätzlich. Dass die Verwendung persönlicher Informationen heute alle Lebensbereiche abdeckt, beweist einmal mehr die Themenvielfalt. Mit der rasanten fortschreitenden Technisierung unseres täglichen Bedarfs ergeben sich immer wieder neue Fragen und Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und die Freiheit der Information.

Das Jahr 2015 war ein Jahr extremer Kontraste zwischen Datensicherheit und Freiheit der Information. In unserem Lande sah sich die Datenschutzbeauftragte des Landes gezwungen, noch einmal darauf zu verweisen, dass "es keine Verlagerung zugunsten der staatlichen Aufsicht und zum Nachteil des freien und unbeobachteten Handelns, der Freizügigkeit und der Verständigung der Mitbürger geben darf".

Der Schutz der Privatsphäre ist viel mehr als nur die Sicherheit der Unternehmen. Der Schutz der Privatsphäre sollte die existentielle Freiheit für den Menschen sicherstellen. Zu diesen erforderlichen Folgen gehören auch Datenschutzmaßnahmen. In London hat im November 2006 die International Conference of Data Protection Supervisors unter dem Thema "Aufsichtsgesellschaften" stattgefunden. Anders als in den USA haben die deutschen und europäischen Gesetze immer nicht auf die technischen Gefahren für die informationelle Eigenbestimmung von Personen mit spezifischen Gesetzgebungen reagiert, sondern der Datenverarbeitung personenbezogene Informationen durch allgemeine Datenschutzgesetze eine Begrenzung auferlegt.

Jegliche Art der Informationsverarbeitung ist risikoreich. Die Tatsache, dass die Gefahren bei der Verwendung persönlicher Informationen drastisch steigen, ist im vergangenen Jahr so deutlich geworden wie nie zuvor. Für die Zukunft ist es wichtig, dass die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet ist. Zu einer Zeit, in der große US-Unternehmen wie Google, Facebook, Apple und Amazon immer umfangreichere Nutzerkollektionen erstellen, ohne das gesamte EU- und Bundesdatenschutzrecht angemessen zu beachten, stellt der Schutz der Privatsphäre eine besondere Anforderung dar.

Im vergangenen Jahr waren der Schutz der Daten und die Freiheit der Information so oft in der Öffentlichkeit diskutiert worden wie seit der Erhebung 1987 in der ehemaligen Deutschland. Dies war eine gute Sache und hatte mehrere Ursachen, die sich mit den Schlüsselwörtern Google Street View, Datenhaltung, eigenständige Datenschutzüberwachung und Wikileaks beschreiben ließen. Natürlich hatten diese Gespräche auch Einfluss auf die Aktivitäten des Kommissars für den Bereich des Datenschutzes und der freien Informationspolitik in Berlin.

Erst lange nachdem die Autos des US-Konzerns fotografiert hatten, begann in der Hauptstadt die Diskussion über den Online-Panorama-Dienst Googles Street View. Nachdem die Firma Googles unter dem Einfluss der verantwortlichen Hamburgischen Aufsicht allen Menschen in Deutschland das Recht gewährt hatte, der Publikation ihrer Wohnhäuser und Appartements im Voraus zu widersprechen, nutzten allein in den ersten zwanzig Bundesstädten, die praktisch flächendeckend (einschließlich Berlin) besucht werden konnten, rund 255.000 Menschen diese Einflussmöglichkeiten.

Dies war die erste praktische Umsetzung eines Prinzips für den Aufbau von Bilddatenbanken, das bereits 1999 von der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für den Schutz von Daten in der Telekommunikationsbranche ("Berlin-Gruppe") erarbeitet worden war. Die europaweite Diskussion über Google Street View wurde manchmal als fehlgeleitet beschrieben. Dies gilt nur insoweit, als es bei Street View nicht darum geht, in die Persönlichkeitsrechte der Menschen einzudringen.

Allerdings geht der Datenschutzbestimmungen über den reinen Persönlichkeitsschutz hinaus. Es geht um den Personenschutz bei der automatisierten Datenverarbeitung in einem unglücklichen und prägnanten Wortlaut. Genau darum geht es bei Google Street View: Ein Konzern wollte persönliche Informationen in eine weltweite Datenbasis stellen, ohne die Beteiligten in irgendeiner Form einzubeziehen.

Darüber hinaus hat Google nur auf Antrag der Aufsicht zugegeben, dass die Kameraleute auch Informationen von persönlichen WLAN-Zugangspunkten und - wie das Untenehmen mitteilte - unbeabsichtigt auch inhaltliche Informationen wie E-Mails oder Kennwörter erlangt haben. Doch schon heute sind Haus, Hof und Garten aus der Luft und aus dem Weltraum zu sehen, und die Standbilder werden dort nicht aufhören:

Im Jahr 2009 hat der Bereich des Datenschutzes deutlich an Gewicht erlangt. Es handelt sich um die bisher höchstmögliche Geldstrafe einer deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde. Das neue Gremium hat nicht nur die Geldstrafe angenommen und gezahlt, sondern auch den Schutz der Daten zu einer seiner wichtigsten Aufgaben gemacht. In einem eigenen Vorstandsbereich wurde der Bereich des Datenschutzes nun auf höchstem Niveau platziert.

Dabei hat sich das Untenehmen zum Ziele gemacht, nicht nur die vorgegebenen Massnahmen gegen zukünftige Datenschutzverletzungen zu ergreifen, sondern auch eine Vorbildfunktion in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zu erfüllen. Würde die DB, der wohl größte private Auftraggeber in Deutschland, ihre angekündigte neue, gute Standards für den Arbeitnehmerschutz umsetzen, hätte dies Folgen für ganz Berlin sowie für die bundesweite Wirtschafts- und Verwaltungslandschaft.

Kein Vorstandsmitglied wird es sich in den nächsten Jahren erlauben können, den Schutz der Privatsphäre zu unterbewerten. Das Jahr 2008 wird als ein Jahr der Dataskandale in die Geschichte eingehen. Eine auch in Berlin ansässige Nahrungsmittelkette wurde mit einer Geldstrafe von 1,3 Mio. auferlegt. Insbesondere im vergangenen Jahr wurden Beschlüsse gefasst, die zu einer Massenspeicherung personenbezogener Datensätze durch staatliche und private Behörden unabhängig vom Verdacht der Verdächtigung anregen.

Falls ja, welche Rolle spielen die Datenschutzverantwortlichen in einem solchen Unternehmen? Gastgeber der Tagung war im Oktober 2006 Richard Thomas, der für den Bereich des Datenschutzes und der freien Informationspolitik zuständige Informationskommissar des Vereinigten Königreichs, in London. So hat der englische Premier die Bürger gebeten, sich auf freiwilliger Basis in diese Liste einzutragen.

Dagegen äußerte der Begründer der DNA-Identifikation, Herr Alec Jeffreys, Bedenken, ob eine solche nationale Datenbasis nicht ein Versehen darstellen würde. Neben dem allgemeinen Verdacht auf alle englischen Familienmitglieder sollten die Kinderdaten von wohlhabenden Familienmitgliedern (VIPs) einem höheren Schutz personenbezogener Daten als Kinder aus anderen Elternteilen unterworfen werden.

Im Berichtsjahr gab es einen Bürowechsel des Berliners für den Bereich Datensicherheit und Auskunftspflicht. Meine Verabschiedung durch das Repräsentantenhaus Berlin beendete die Amtsperiode von Prof. Dr. Dr. Dr. Hansjürgen Garstka, der dieses Mandat für eine Gesamtdauer von 15 Jahren innehatte (zunächst das des Berliners für den Datenschutz). Davor war er seit der Einrichtung im Jahr 1979 Repräsentant des Bezirksbeauftragten für den Schutz der Privatsphäre, so dass er in den letzten knapp 26 Jahren die Ausgestaltung und Überwachung des Schutzes der Privatsphäre und seit 2000 auch die Umsetzung der Datenfreiheit in Berlin entscheidend mitgestaltet hat.

Ihm ist es zu verdanken, dass Berlin nicht nur überregional, sondern auch in Europa und der ganzen Welt einen hervorragenden Ruf in Sachen Daten- und Informationsschutz hat. Das Büro des Berliners für den Bereich Datensicherheit und Datenfreiheit hat er zu einem staatsbürgerorientierten Kompetenz-Zentrum gemacht. Glücklicherweise wird Prof. Garstka Berlin weiterhin als Vorsitzender des Vorstands der European Academy for Freedom of Information and Data Protection fungieren.

Angesichts der raschen technischen Weiterentwicklung und der neuen Gefahren haben sich die Anforderungen an den Schutz der Daten im vergangenen Jahr weiter verschärft. Es besteht kein Widerspruch, dass eine zukunftsfähige Wissensgesellschaft mehr Schutz benötigt, wie es die Datenschützer des Staates und der Bundesländer im Okt. 2005 formulierten (Beschluss der siebziger Tagung, siehe Anhang Band "Dokumente zum Thema Daten- und Informationsfreiheit 2005", S. 21).

Die stärksten Anstöße für den Klimaschutz haben im vergangenen Jahr sowohl in Deutschland als auch in Europa die Fallstricke der Gerichtsbarkeit erhalten. Neben der Behauptung, dass die diesbezüglichen wesentlichen Bestimmungen der Strafgesetzbuches rechtswidrig sind, werden für den Kerngeschäftsbereich des Privatlebens Prinzipien aufgestellt, deren Bestimmung nicht überboten werden kann.