Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich vor mehr als zwei Jahren auf die so genannte Basisdatenschutzverordnung einig. Nach Angaben des Unternehmens waren bis zu 87 Mio. Anwender von dem derzeitigen Skandal betroffenen. Facebook-Boss Zuckerberg bedauerte und verkündete seine Absicht, die EU-Vorschriften in Zukunft auf der ganzen Welt anzuwenden. Grundsätzlich sollte die Behandlung von personenbezogenen Informationen beispielsweise durch Firmen, Verbände oder Vereinigungen reguliert werden.
Dabei spielt es keine Rolle, wie die Speicherung der Informationen erfolgt - ob in digitaler Form, auf Datenträgern oder per Videoaufzeichnung. Insbesondere sensible Angaben zu Religion, Krankheit oder Sexualität dürfen nur in besonderen Fällen bearbeitet werden. Diese neuen Vorschriften sind auch für Firmen mit Sitz außerhalb der EU anwendbar, die ihre Dienstleistungen hier bereitstellen. Welche Änderungen gibt es für die Konsumenten?
Diese Zusage lautet: Die EU-Bürger sollten die Souveränität über ihre Angaben wiedererlangen. So wird ihnen beispielsweise in Zukunft ein "Recht auf Vergessenheit" eingeräumt. Nicht mehr benötigte Informationen müssen für den eigentlichen Speicherzweck vernichtet werden. Den Verbrauchern steht auch das Recht auf Information zu. Firmen und Institutionen müssen auf Verlangen die gespeicherten Informationen zur VerfÃ?gung stellen.....
Als Beispiel nannte die EU-Kommission die Prämienkarte eines Supermarktes: Die Kundinnen und Kunden konnten herausfinden, wie oft sie die Kreditkarte benutzt haben, in welchen Märkten sie gekauft haben und ob der Markt die Angaben an eine Tochtergesellschaft weitergegeben hat. So haben wir beispielsweise eine Prüfliste für Clubs erstellt. Dieser Link bietet auch Hinweise für Verbraucher: Wie Sie Ihre neuen Rechte ausüben können.
WhatsApp verletzt den Datenschutz auf dem Business-Handy - aber nicht erst seit heute. Zahlreiche Hersteller versenden jetzt ihre neuen Datenschutzbestimmungen. Der so genannte Data Backpack gibt Internetnutzern darüber hinaus mehr Sicherheit über ihre Personen. Auch bei Datenschutzverletzungen wie Datenlecks oder Hackerangriffen müssen die Konsumenten benachrichtigt werden. Ist für sie ein Sicherheitsrisiko eingetreten, müssen die Firmen die Zuwiderhandlungen auch den einzelstaatlichen Stellen mitteilen.
Die Konsumenten können sich bei den einzelstaatlichen Datenschutzaufsichtsbehörden oder dem neuen EU-Datenschutzausschuss über eventuelle Verletzungen beklagen. Worauf müssen Firmen und andere Einrichtungen achten? Prinzipiell sollten so wenig Informationen wie möglich erfasst werden - es dürfen nur die wirklich benötigten werden. Dabei müssen diese Informationen so gesichert sein, dass ein unberechtigter und rechtswidriger Zugang, aber auch ein unbeabsichtigter Datenverlust nicht möglich ist.
Darüber hinaus dürfen die Angaben nicht über den tatsächlichen Bedarf hinaus aufbewahrt und nicht für Zwecke verwendet werden, die nicht mit dem urspr. Ziel übereinstimmen. Firmen müssen ihren Abnehmern in einer einfachen und verständlichen Form erläutern, warum sie die Informationen benötigen und wie lange sie aufbewahrt werden sollen. Firmen und Institutionen, die viel mit persönlichen Informationen zu tun haben oder eine gewisse Grösse übersteigen, müssen ebenfalls einen Beauftragten für den Datenschutz einrichten.
Verbraucher und Datenschutzaktivisten bejubeln. Die neuen Vorschriften sind für sie ein Meilenstein: verbesserter Datenschutz, mehr Kontrollmöglichkeiten über die eigenen Angaben, mehr Befugnisse für die Vollzugsbehörden im Falle von Verletzungen. "Mit den neuen Datenschutznormen hat die EU viel erreicht", sagt Birgit Sippel, sozialdemokratische Pressesprecherin im Europäischen Parlament. "Die Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sagte dem Berliner Fernsehen, das in Zukunft das Interesse an einem Betrieb verstärkt auf den Umgang des Unternehmens mit dem Thema Kunde ausgerichtet sein wird.
"Für mich ist der Datenschutz in der elektronischen Geschäftswelt die grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der Daten. Firmen, Clubs und Verbänden klagten über fehlende behördliche Angaben und die daraus resultierende Verunsicherung. Beispielsweise weist die IHK darauf hin, dass insbesondere kleine und mittlere Betriebe auf Grund der Ungenauigkeit der neuen Vorschriften mit Problemen konfrontiert werden können.
Im Großen und Ganzen sehen die europäischen Firmen die neuen Regelungen jedoch recht gut. Laut einer Studie des in Hamburg ansässigen Anbieters EOS sehen die meisten Firmen in der EU mehr Vorteile als Benachteiligungen in den vereinheitlichten Normen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens haben besonders große Technologieunternehmen den Datenschutz zu lockern gesucht. Kleine und mittelständische Betriebe und Verbände befürchten vor allem den Bürokratieaufwand - und die hohen Sanktionen, wenn sie gegen die neuen Vorschriften verstossen.
Was ist die Zukunft des Datenschutzes in der EU?