Bka Virus

Bka-Virus

Die BKA Trojaner weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Verstoß gegen das geltende Recht begangen haben. Dieser Trojaner wird oft auch als BKA-Virus bezeichnet. Wir sind BKA Trojanerin ? itpiloten Wir sind eine IT-Agentur.

Die BKA Trojaner weisen Sie darauf hin, dass Sie einen Verstoß gegen das geltende Recht begangen haben. Die Ankündigung, dass Sie pornographische Darstellungen, Kinderpornografie, Sodomie von Kindern und Gewalttaten gegen Minderjährige als pornographische Darstellungen bezeichnen, ist auf verständliche Weise sehr beunruhigend. Jetzt werdet ihr zu der Annahme veranlasst, dass ihr es durch eine Bezahlung über 100,- EUR per Überweisung wieder entsperren könnt - bitte tut dies nicht.

Dies würde den Programmierern des Trojanischen Systems nur die Möglichkeit zur weiteren Entwicklung bieten. Doch keine Sorge - wir beseitigen Ihren Sperma-Trojaner gefahrlos und verlässlich.

BRK/Bundespolizei-Trojaner

Benutzer sind zur Entrichtung von Bußgeldern verpflichtet, um ihren plötzlich blockierten PC zu entriegeln. Mittlerweile ist das Virus von anderen Variationen vererbt worden. Sie sitzen arglos vor dem PC. Aus diesem Grund wurde der PC verschlossen, weil auf dem PC Kinderpornographie, raubkopierte Exemplare oder E-Mails mit terroristischen Inhalten aufgefunden wurden.

Die einzige Möglichkeit, das Verbot aufzuheben, ist die Bezahlung eines Betrages, in der Regel von 100 EUR oder 150 Sfr. Sie sollten statt dessen eine der nachstehenden Möglichkeiten auswählen, um den Virus zu beseitigen. Durch das Herunterladen von Bildern mit kinderpornographischen Inhalten auf den Computer wird dem Betreffenden "bewiesen", dass er tatsächlich eine Straftat begangen hat.

Unglücklicherweise hat das Virus Recht: Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist allein der Besitzer von kinderpornographischem Material gesetzlich geahndet. Der infizierte Computer muss von einem fremden Träger gestartetwerden. Eine Bilddatei mit Kaspersky WindowsUnlocker auf den zweiten Computer herunterladen. Auf den infizierten Computer zurück: Setzen Sie die mitgelieferte USB-Stick ein und schalten Sie Ihren Computer vom eingesetzten Speichermedium aus ein (Drücken Sie dazu eine der Funktions-Tasten, normalerweise F8 oder F12, sobald Sie den Netzschalter gedrückt haben).

Nach einer kurzen Zeit sehen Sie das folgende Bild: Innerhalb der folgenden 10 Sek. eine der Tasten betätigen, sonst wird der Computer erneut hochgefahren. Wähle deine Sprache und starte den "Textmodus". Danach folgt die Absprache und bestätigt sie durch Betätigen der angezeigten Schaltfläche. Anmerkung: Durch Betätigen dieser Funktion wird die Bildschirmanzeige nicht umgestellt.

Nun gibt man den Kommando windowunlocker ein und drückt die Eingabetaste. Enthält die folgende Sicht Angaben über erfolgreiche durchgeführte Handlungen, wie z.B. Anmeldung "/path/" wurde mit Erfolg aufgerufen und "/path/" - verdächtige Eingabe "value" entfernt, hat das Progamm seine Computerarbeit abgeschlossen. Anschließend müssen Sie Ihren PC im sicheren Modus neu starten und eine komplette Systemprüfung mit einem laufenden Antivirenprogramm durchführen.

Danach können Sie den PC wieder einschalten - dieses Mal im Normalbetrieb. Das deutsche GEMA-Logo und die Warnmeldung: "Der Zugriff auf Ihren PC wurde unterdrückt. Unrechtmäßig herunter geladene Stücke ("Raubkopien") wurden auf Ihrem PC wiedergefunden. Zur Aufhebung des Verbots wird eine "Geldstrafe" von 50 EUR pro Lohnsafecard gefordert - ansonsten droht eine "Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren".

"Die GVU hat Ihren Rechner verboten. Unrechtmäßig geladene Datenträger ("Raubkopien") wurden auf Ihrem Rechner gefunden", wird unverschämt vorgebracht. Die Bezahlung von 50 EUR pro Karte oder 100 EUR pro Karte soll die Blockade ausgleichen. "Die GVU empfiehlt allen, die bereits bezahlt haben, die Paysafe-Card so schnell wie möglich unter 00800 0729 7233 zu telefonieren oder eine E-Mail an info[ät] paysafecard[dot] com oder an die Adresse 00800 247 85274 von uns zu senden oder das Formular zur Kontaktaufnahme aufzufüllen.

Sichern Sie Ihre Festplatten auf einem fremden Träger.