Authentität ist die Authentizität, Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit einer Botschaft. Die Authentizität kann nach derzeitiger Rechtsmeinung nur gewährleistet werden, wenn die Kommunikation, zum Beispiel das Dokument, die Originalunterschrift von befugten Personengruppen trägt, die die entsprechende Erklärung vorlegen. Das Echtheitsgesetz verlangt in einigen Faellen eine beglaubigte Bescheinigung, Bewertung oder Urkunde.
Bei der Authentizität geht es um die verbindliche Natur von Dateien, Unterlagen, Informationen oder Mitteilungen, die einem Datenterminal oder einem Transmitter eindeutig zuordenbar sind. Die Authentizität muss sicherstellen, dass die Quelle dieser Angaben eindeutig belegt werden kann. Ein Beispiel für den Beweis ist die elektronische Unterschrift (DSig).
Das Kerndokument der ISO/IEC 27000-Serie, ISO/IEC 27001, legt die Sicherheit der Informationen über diese Zielsetzungen fest. In der ISO/IEC 27001 berücksichtigt IT-Grundschutz weitere grundlegende Werte der Datensicherheit wie die folgenden Schutzziele: Das bedeutet, die Authentizität und Vertrauenswürdigkeit eines Objekts oder Subjekts sicherzustellen, die anhand einer klaren Identitäts- und Merkmalseigenschaft überprüft werden kann.
Zu den Schutzinteressen gehört auch, dass eine gepostete Meldung überprüfbar und nachweisbar sein muss. Dies bezieht sich auf den vorbeugenden und vorbeugenden Brandschutz gegen vorsätzliche oder unbeabsichtigte Fehlfunktionen wie z. B. Anschläge oder Fälle höherer Gewalt. 2.
Von der Gefährdung der Authentizität sind vor allem solche Dateien betroffen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden. Im Mittelpunkt steht die Authentizität der Identifikation eines Gesprächspartners oder die Authentizität der Datenherkunft. Ihre Nachweise sind nicht nur für die rechtlich verbindliche Verständigung, z.B. im E-Commerce, unverzichtbar. Daher muss in gewisser Weise sichergestellt sein, dass Angaben und Information tatsächlich aus der spezifizierten Datenquelle stammen oder dass die Personalien eines Nutzers oder eines angebundenen Rechners richtig sind.
Diese Identitätsnachweise können z.B. durch spezielle Kenntnisse (Passwort, PIN), Besitztümer (Personalausweis z.B. mit Chip) und/oder Persönlichkeitsmerkmale (biometrische Eigenschaften wie Fingerprint, Unterschrift) erfolgen. Zusätzlich stellt eine qualitätsgesicherte digitale Signierung sicher, dass die Authentizitätsanforderungen erfüllt werden. Bei einem Kommunikationsverhältnis muss auch gewährleistet sein, dass die eigene Person für die gesamte Kommunikationsdauer bestehen bleiben.