Was ist der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit

Worin besteht der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?

Diese Ähnlichkeit der beiden Wörter könnte uns glauben machen, dass sie Synonyme sind. http://www.spasslerndenk-shop.de, Was ist der Unterschied zwischen Datensicherheit und Datenschutz! Was ist besonders wichtig? Daher klären sie die Terminologie und die Unterschiede zwischen den drei Begriffen. Im Mittelpunkt des Datenschutzes steht die Person oder der Mitarbeiter.

Kennst du den Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit?

In der heutigen mediengerechten Zeit sind Datenschutz und Datensicherheit sehr gefragt. Jeder, der persönliche Informationen preisgibt und Firmen, die mit diesen Informationen umgehen. Die Unterscheidung zwischen Datenschutz und Datensicherheit ist vage. Der Datenschutz betrifft die Bearbeitung von personenbezogenen Informationen. Im Rahmen des Datenschutzes ist dies durch verschiedene Gesetze (u.a. BDSG, TKG, TMG) festgelegt.

Datensicherheit bezieht sich auf die Sicherung der bearbeiteten Informationen. Datensicherheit und Datenschutz - wie groß ist die Bedeutung im Unter-nehmen? Firmen sollten immer beide Parteien so weit wie möglich berücksichtigen. Doch sowohl der Datenschutz als auch die Datensicherheit sind extrem wichtig: Die Firma muss über Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit verfügen. Beim Datenschutz geht es um die Erfassung und Bearbeitung von personenbezogenen Informationen - streng gesehen geht es darum, wann und wie.

Die Datensicherheit ist in bestimmten Gebieten an die IT-Sicherheit gebunden. Vor unberechtigtem Zugriff müssen die sensiblen Informationen geschützt werden. Aber auch der Mensch darf nicht unterschätzt werden. 13 Abs. 4 Nr. 3 TMG regeln den Datenschutz. Wird der Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit wirklich deutlich? Wenn nicht, können die nachfolgenden Fragestellungen helfen, eine Differenzierung vorzunehmen:

Datenschutz: Ist es zulässig, die Informationen zu sammeln? Datensicherheit: Wie können die sensiblen Informationen vor unberechtigtem Zutritt gesichert werden? Ein Beispiel, das dies vielleicht besser verdeutlicht: Das Problem des Datenschutzes: Darf ich meine Gäste nach ihrem Zivilstand fragen? Das Problem der Datensicherheit: Wie wird gewährleistet, dass nur autorisierte Personen auf die Familienstandsdaten des Auftraggebers zugreifen können?

Der nächste Blog-Artikel behandelt die Gemeinsamkeiten von Datenschutz und Datensicherheit.

Datensicherheit und Datenschutz

Was ist Datenschutz? Was ist der Unterschied zur Datensicherheit? Ist das nicht nur eine andere Bezeichnung für dasselbe Fach? Erstens: Nein, Datenschutz und Datensicherheit haben verschiedene Absichten. Natürlich gibt es eine Überschneidung zwischen den beiden Bereichen und der Datenschutz kann ohne Datensicherheit nicht auskommen.

Der Datenschutz befasst sich mit der Erfassung, Bearbeitung und Verwendung von personenbezogenen Informationen von bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Personengruppen. Sie ist durch das Gesetz über den Datenschutz (BDSG) reguliert und soll sicherstellen, dass die Persönlichkeitsrechte der Menschen durch den Datenverkehr nicht beeinträchtigt werden. Bei juristischen Personen gilt das Gesetz über den Datenschutz nicht.

Der Datenschutz gilt nur für physische Person. Sie untersagt die unbefugte Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von personenbezogenen Informationen. Dies wird auch als "Datengeheimnis" bezeichnet. Nach §5 BDSG sind Betriebe dazu angehalten, ihre Beschäftigten auf dieses Gesetz zur unbefugten Datenerfassung und -verwendung zu verpflichten. 2. Persönliche Angaben kommen in jedem Betrieb jeder Größe vor.

Beispielhaft für persönliche Angaben sind: Der Datenschutz ist ohne ein adäquates Datenschutzniveau nicht möglich. Das BDSG schreibt beispielsweise in 9 vor, dass die öffentlichen und nicht-öffentlichen Einrichtungen gewisse fachliche und organisatorische Massnahmen (TOM) einzuhalten haben. Zu diesem Zweck wurden die "8 Datenschutzbestimmungen " im Anhang zu 9 BDSG festgelegt.

Erläuterung der Massnahmen, die den Zugriff Unbefugter auf Datenverarbeitungsgeräte, die zur Bearbeitung oder Verwendung personenbezogener Informationen verwendet werden, unterbinden sollen. Erläuterung der Massnahmen zur Verhinderung der Verwendung von Datenverarbeitungssystemen durch Unbefugte. Erläuterung der Massnahmen, die sicherstellen, dass die zur Verwendung eines EDV-Systems befugten Personen nur auf die von ihnen befugten Personen Zugriff haben und dass die personenbezogenen Angaben während der Bearbeitung, Verwendung und nach der Aufbewahrung nicht unberechtigt ausgelesen, vervielfältigt, geändert oder gelöscht werden können.

Darstellung der Massnahmen, die sicherstellen, dass persönliche Angaben während der Datenübermittlung oder während des Transportes oder der Lagerung auf Datenträgern nicht unberechtigt ausgelesen, vervielfältigt, geändert oder gelöscht werden können, sowie Massnahmen, die sicherstellen, dass diese verifiziert und festgelegt werden können, an welchen Punkten persönliche Angaben durch Datenübermittlungseinrichtungen übermittelt werden sollen.

Darstellung der Massnahmen, die sicherstellen, dass später geprüft und ermittelt werden kann, ob und von wem persönliche Angaben erfasst, geändert oder aus Datenverarbeitungssystemen gelöscht wurden. Erläuterung der Garantie und/oder der Massnahmen, dass die im Rahmen der Bestellung verarbeiteten personenbezogenen Angaben nur gemäss den Anweisungen des Kunden bearbeitet werden. Erläuterung der Massnahmen zum Schutz personenbezogener Informationen vor unbeabsichtigter Vernichtung oder unbeabsichtigtem Untergang.

Darstellung der Massnahmen, die sicherstellen, dass die für verschiedene Zwecke erhobenen Informationen separat weiterverarbeitet werden können. All dies sind Massnahmen, die sicherstellen, dass die interne Organisationsstruktur den Erfordernissen des Schutzes der Privatsphäre entspricht. Das Einleiten von Massnahmen zur Erreichung eines geeigneten Schutzes kann durch Datensicherheit überschrieben werden. Wie man sieht, ist ein gewisser Grad an Datensicherheit für das ordnungsgemäße Funktionieren des Schutzes der Privatsphäre notwendig.

Andernfalls wären für diese acht oder neun Passpunkte keine Massnahmen zu beschreiben. Auch müssen Firmen Massnahmen und Vorsichtsmassnahmen ergreifen, um Datensicherheit zu erwirken. Selbst wenn Sie keine persönlichen Informationen erfassen, bearbeiten oder verwenden, müssen Sie auch die Datenschutzbestimmungen einhalten. Zur Rechtfertigung von Datensicherheitsmaßnahmen können folgende Rechtsvorschriften herangezogen werden; die Liste ist nicht erschöpfend: Alle diese Rechtsvorschriften erfordern Datensicherheitsmaßnahmen.

Wie man sieht, muss die Datensicherheit gewährleistet sein, unabhängig davon, ob Sie persönliche oder nicht. Auch durch die Erfassung, Bearbeitung und Verwendung von personenbezogenen Informationen unterliegen Sie dem BDSG. So muss z.B. der Beauftragte für den Datenschutz das IT-Verfahrensverzeichnis pflegen. Darüber hinaus müssen die bereits genannten technischen und organisatorischen Massnahmen aufgezeichnet, protokolliert, bewertet und regelmäßig überprüft werden.

Schliesslich kann die zustaendige Datenschutzbehoerde zu jeder Zeit Zugang zu der Liste und den getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen haben. Datensicherheit darf nicht mit Datensicherheit verwechselt werden. Das Daten-Backup ist eine fachliche Massnahme für Ihre Datensicherheit. Dies kann in Form von Verfügbarkeitsmaßnahmen klassifiziert werden.