Datenträgerentsorgung

Mengenentsorgung

Entsorgung von Datenträgern in Betrieben Unternehmen gehen täglich mit vertraulichen Informationen und Dokumenten (z.B. Kunden- oder Lieferantendaten) um. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt Unternehmen Hinweise, was bei der Vernichtung / Entsorgung vertraulicher Dokumente für die Privatwirtschaft zu beachten ist. Auf europäischer Ebene gibt es seit Anfang 2009 eine Vorschrift (in Deutschland: DIN EN 1573 "Sichere Vernichtung vertraulicher Dokumente - Verfahrensregeln"), die die Anforderungen an die ordnungsgemäße Vernichtung und notwendige Ausrüstung (z.B. Aktenvernichter) festlegt.

Bevor die Vernichtung von Dateien und Dokumenten erfolgt, muss zunächst geklärt werden, um welche Datenklasse es sich hierbei handeln muss, damit sie dann exakt klassifiziert werden kann, welche Art und welches Vernichtungsmittel gewählt werden soll. So muss sich der Datenschutzbeauftragte innerhalb des Unternehmens nun überlegen, welche Dokumente/Daten welchen Schutzklassen mit welcher Sicherheitsstufe zugeordnet werden sollen.

Er kann dies mit Unterstützung einer Matrize unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften tun und diese dann im Unternehmen entsprechend kommunizieren und die Einhaltung sicherstellen. Dazu tragen auch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen im Bayerischen, Landes- oder Bundesdatenschutzgesetz bei. Ein Informationspapier des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ist ebenfalls erhältlich.

Schlussfolgerung: Überprüfen Sie im Unternehmen, welche Informationen und Dokumente verwendet werden, welche Schutzklassen und Sicherheitsstufen einzuordnen sind und wie eine rechtlich vorgeschriebene Vernichtung / Entsorgung zu ermitteln ist. Beauftragen Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen, der sich um dieses Thema kümmern, es entsprechend kommunizieren und seine Implementierung sicherstellen soll. Aber....als Unternehmer haben Sie die Verantwortung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen/Regulierungen/Regulierungen in Ihrem Unternehmen eingehalten werden.

Datenträger-Entsorgung - Rechenzentrum Berlin - Universität Greifswald Tübingen

Bei Datenträgern wie z. B. Harddisks, CD's, DVD's oder USB-Sticks ist die Beseitigung im Elektronikschrott nicht möglich, da sie in der Regel geheime Daten sind. Deshalb stellt das URZ einen geeigneten, geprüften und Datenschutzgerechten Entsorgungsservice für Speichermedien zur Verfügung. Geschäftsdatenträger können Sie zu jeder Zeit im URZ zur Verfügung stellen. Sollen ganze Rechner in Ihrem Betrieb verwertet werden, bitten wir Sie, dies vorab mit der Einkaufsabteilung anhand des Inventars abzuklären.

Sobald die Rechner zur Beseitigung zugelassen sind, können die Platten zur Beseitigung ins URZ verbracht werden und der restliche Rechner wird dem normalen Elektronikschrott zugeführt.