Wir sind als E-Mail-Marketing-Dienstleister zur Einhaltung der Anti-Spam-Regeln angehalten. Das Versenden unerwünschter E-Mails hat Auswirkungen auf die Lieferbarkeit. Ihre E-Mails sollen eintreffen, und wir müssen sicherstellen, dass Sie unsere Anti-Spam-Politik und die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Heimatlandes einhalten. Grundlegende Regeln für alle Länder: Sie müssen uns sagen, wie Sie die Empfängerdaten erfasst und die Zustimmung zum Versenden von E-Mails erlangt haben.
Inhaltsregeln für E-Mails, Grafiken und Formulare: Falls Sie unsicher sind oder in einer Industrie tätig sind, die oft mit Spam in Zusammenhang steht, kontaktieren Sie bitte unseren Kundendienst. Erworbene Informationen sind in unserem System strengstens untersagt! E-Mailadressen, die im Netz auf Websites als Kontaktmöglichkeiten oder in öffentlich zugänglichen Telefonbüchern angezeigt werden, sind nicht erlaubt.
Emailadressen, die über ein Single-Opt-In ohne Rückfrage gesammelt werden, sind nicht erlaubt. Mündliche, z.B. durch Telefonate gesammelte E-Mail-Adressen sind nicht erlaubt. Die Zustimmung zur Nutzung der E-Mail-Adresse muss in schriftlicher Form erfolgen. Die Zustimmungsbestätigung ist für nicht in schriftlicher oder elektronischer Form gemäß 28 Abs. 3a BDSG eingeholte Zustimmungserklärungen Bedingung für eine effektive Zustimmung.
Im B2B-Umfeld wird häufig davon ausgegangen, dass für den Versand von E-Mails keine Werbeeinwilligung notwendig ist. In der Tat ist in der Rechtssprechung festgelegt, dass auch E-Mails an Händler der vorhergehenden Genehmigung unterliegen. Die von Dritten gesammelten Informationen sind nicht erlaubt. Der Dritte hat die Berechtigung, diese per E-Mail zu kontaktieren - aber nicht Sie!
Wenn dieser Dritte die Informationen jedoch in Ihrem Auftrag gesammelt hat, dürfen nur Sie diese Informationen für den E-Mail-Verkehr in Ihrem Auftrag nutzen - nicht aber der Dritte. Über eine Vertragsmitgliedschaft in einem Verband oder einer Kooperative können Sie sich NICHT nur per E-Mail an die Vereinsmitglieder wenden.
Sie brauchen auch hier die ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Adressaten. E-Mailadressen von Menschen, die ihre Informationen über soziale oder geschäftliche Netzwerke wie LinkedIn, Xing, Facebook etc. mit Ihnen geteilt haben, dürfen nicht genutzt werden. Die Kontaktaufnahme mit diesen Menschen ist nur über das entsprechende Netz möglich. Eine Datenfreigabe ist keine Zustimmung für den Versandt von E-Mails über Fremdsysteme wie unseres.
Jeder Adressat hat sich über seine eigene Website im gesicherten Double-Opt-In-Verfahren eingeloggt. Vor der Datenerhebung wurden die Adressaten mit dem folgenden Hinweis informiert: "Die Nutzung Ihrer Angaben für eigene Werbezwecke für gleichartige Waren und Leistungen ist nicht auszuschließen. Der Adressat hat ein ausgefülltes Formblatt für den Offline-Empfang von E-Mails akzeptiert.
Den Empfängern, die sich für einen Wettbewerb anmeldeten, wurden die Förderer eindeutig mitgeteilt (max. 10). Zum Beispiel von Empfängern, die Ihnen eine Geschäftskarte ausgehändigt und eine E-Mail angefordert haben.