Ansonsten gehen Sie ein überflüssiges Risiko ein. Richtlinien zur IT-Sicherheit regulieren den Betrieb verschiedener Systeme und Applikationen wie z.B. der Wolke in Ihrem Unter-nehmen. Zu diesem Zweck sollten auch die IT-Sicherheitsrichtlinien in schriftlicher Form und im Detail erfasst werden. Völlig unbewegliche IT-Sicherheitsrichtlinien sind in einer sich stetig und rasch verändernden Zeit deutlich veraltet.
Neue gesetzliche Rahmen und Änderungen in der Gesetzgebung haben auch Auswirkungen auf die Gegebenheiten eines Unternehmens. Neue Bestimmungen, z.B. zum Thema Datensicherheit, müssen laufend beachtet werden. Diese neuen Vorgaben müssen auch in die IT-Sicherheitsrichtlinien aufgenommen werden. Neue und verbesserte Business-Modelle in der Cyber-Kriminalität werden laufend weiterentwickelt, von denen einige sehr gut konstruiert sind.
Eine neue Computersoftware, mehr Rechnerleistung, mehr IoT-Geräte und mehr und mehr neue Kniffe machen es möglich, dass Kriminelle Ihr Geschäft gezielter und gefährlicher angreifen. Vergewissern Sie sich also, dass Ihre Sicherheitsrichtlinien auf dem neuesten Stand sind und machen Sie es Verbrechern nicht unnötigerweise leicht! Wer konkurrenzfähig sein will, kann es sich nicht leisten, Jahre auf einem überholten technologischen Niveau zu verbringen.
Dementsprechend müssen auch die IT-Sicherheitsrichtlinien mit den technologischen Sprüngen Schritt halten. Darüber hinaus ist die Verwendung von Cloud-Services an neue gesetzliche Vorgaben (DSGVO) gekoppelt und muss daher auch in die IT-Sicherheitsrichtlinien einbezogen werden. Darüber hinaus eröffnet Cloud Computing völlig neue Angriffswege und -möglichkeiten, da mehrere Anwender gemeinsam vorgehen.
Das bedeutet, dass auch die korrekte und gesicherte Nutzung von Cloud-Diensten reguliert und dokumentiert werden muss. Klicken Sie hier für Hinweise zur gefahrlosen Nutzung der Wolke! Regelmäßige (max. alle 2 Jahre) Überprüfung Ihrer IT-Sicherheitsrichtlinien auf deren Gültigkeit und Effektivität und damit Schließung von Regelungslücken in Ihrem Unternehmen.
Ausgehend von der Auswertung der IT-Sicherheitsrichtlinien kann ein Massnahmenkatalog geschaffen werden, in dem z.B. die Beschaffung von Hard- und Softwaresystemen erforderlich ist. Fragen Sie sich regelmäßig: Sind meine Anlagen und meine sensiblen Informationen gut abgesichert? Sie sollten dann Ihre Sicherheitsrichtlinien prüfen und ggf. vorhandene Sicherheitslöcher ausgleichen!