Der Anschlag verursachte nach eigenen Aussagen in Deutschland einen Sachschaden von mehr als zwei Mio. EUR. Die Beklagte benannte vor dem Gerichtshof ein liberales Telekommunikations-Unternehmen, das mit dem Anschlag einen liberalen Konkurrenten schlagen wollte. Unter anderem lähmte der Anschlag die "Speedport"-Router der Telekom-Kunden.
Dadurch wurden bei rund 1,25 Mio. Telekom-Kunden Störungen im Bereich des Internets, des Telefons und des Fernsehens verursacht. Er wurde im vergangenen Monat auf einem Flugplatz in London verhaftet und befindet sich seit seiner späteren Auslieferungshaft. Wieso Bewährung? Es kann nicht an der sozialen Prognose gelegen haben, wenn GB bereits einen Auslieferungsantrag gestellt hat.
Der hat Millionen von Schäden angerichtet. Also: Warum nicht eine wirkliche Bestrafung, sondern nur das Erfordernis, sich innerhalb der kommenden 20 Monaten keiner kriminellen Relevanz schuldig zu machen (genauer: es darf in dieser Zeit keine endgültige Entscheidung erfolgen. Diese Tat wird also nicht bestraft.... Telecom? Daß der Täter in diesem Falle herausgefunden wurde, war nur ein Zusammentreffen, weil er sich dumm benahm.
Jedenfalls gab es bei der Deutschen Telekom viel Schlamm. Dies ist auch ein Beispiel dafür, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Schuldigen der Deutschen Telekom zur Rechenschaft zieht und ermittelt, welche realen Auswirkungen dieses Scenario hat. Es muss ganz schön blauäugig sein zu glauben, dass dies der einzigste Grund war, warum jemand diese Lücke ausnutzte.... wow, jemand mit einer hohen kriminellen Kraft beging ein Verbrechen mit Millionen von Schäden und bekam eine Haftstrafe....
Unser Recht ist ein Scherz. Wow, jemand mit viel kriminellen Energien begangen ein Verbrechen mit Millionen von Schäden und erhält eine Haftstrafe.... Warum auf Bewährung? Es kann nicht an der sozialen Prognose gelegen haben, wenn GB bereits einen Auslieferungsantrag gestellt hat. Der hat Millionen von Schäden angerichtet. Also: Warum nicht eine wirkliche Bestrafung, sondern nur das Erfordernis, sich innerhalb der kommenden 20 Monaten keiner kriminellen Relevanz schuldig zu machen (genauer: es darf in dieser Zeit keine endgültige Entscheidung erfolgen.
Diese Tat ist also vollkommen ungestraft. Die Staatsanwaltschaft hat, wie es im Gesetzestext ganz klar heißt, eine Haftstrafe auf Bewährung beantrag. Aus krimineller Sicht ist das nichts Ernstes. Die Deutsche Telekom ist nun vollkommen unabhängig von zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen, weil sie beschädigt wurden. Ich habe den starken Verdacht, dass die Deutsche Telekom das Gleiche tun wird, zumal die Schuldfrage bereits in einem Strafverfahren geklärt ist.
Die liberianischen Telekommunikationsgesellschaften sind zumindest ebenso unschuldig. Weil es aber in Afrika liegt, befassen sich die deutschen und britischen Gerichtshöfe nur mit einem Hacker?