Datenschutz Hessen

Hessischer Datenschutz

Hessische Aufsichtsbehörde Der hessische Datenschutzbeauftragte. Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch.

Anschriften der Datenschutzbehörden in Deutschland| Kemian - Externe Datenschutzbeauftragte (TÜV-DSB zertifiziert)

Wer den Eindruck hat, dass seine Angaben gegen das Datenschutzrecht verstoßen, kann sich mit der zuständigen Kontrollstelle kostenlos und in anonymisierter Form in Verbindung setzen. Welche Aufsichtsstelle soll ich kontaktieren? An der Spitze der folgenden Auflistung steht "Der Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit", der die Behörden des Bundes, andere Behörden wie das Arbeitsämter und die Wehrmacht sowie die Post- und Telekommunikationsgesellschaften steuert und betreut.

Der Staatliche Datenschutzbeauftragte ist für die öffentlichen Einrichtungen verantwortlich. Neben Bayern sind die Landesdatenschutzbeauftragten auch für die Datenschutzüberwachung in nicht öffentlichen Bereichen, d.h. in Unternehmen, Clubs, Vereinigungen oder Partys, verantwortlich. Bayern verfügt über eine unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde mit Hauptsitz in Ansbach.

Öffentliche Behörden sind beispielsweise Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen sowie Schul- und Universitätsverwaltungen. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Landesaufsichtsbehörden für die betroffenen nichtöffentlichen Einrichtungen hängen vom Standort der nichtöffentlichen Einrichtung ab (siehe unten). Nichtöffentliche Einrichtungen sind Versandhandel, Adressenhändler, Internetanbieter, Verbände, Mediziner und andere Personen.

Zur Datenschutzkontrolle des Radios (Radio, Fernsehen) werden eigene Radiobeauftragte aktiv. Das Einhalten der Datenschutzvorschriften in den Gemeinden wird von den Beauftragten für den Datenschutz der Katholiken und Protestanten überwacht.

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Die Aufgaben, Kompetenzen, Einrichtung, Verantwortlichkeiten, Kooperation und Eigenständigkeit der Kontrollbehörden sind in den Abschnitten VI und VII der Grundverordnung über den Datenschutz definiert. Der Gerichtsstand ist abhängig vom Standort der nichtöffentlichen Einrichtung. Die Verantwortlichkeiten sind in nahezu allen Ländern gebündelt, so dass die staatlichen Datenschutzbeauftragten für den staatlichen und nichtöffentlichen Sektor verantwortlich sind.

Auf der Datenschutz-Konferenz (DSK) tagen die zuständigen Behörden von Bund und Ländern zwei Mal im Jahr und beschließen nach Vorarbeiten in zahlreichen Arbeitsgruppen koordinierte Beschlussfassungen, Entscheidungen, Richtlinien, Normungen und Stellungnahmen[1][2]. Kontakt für Datenschutzfragen in nichtöffentlichen Bereichen und Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Hinweise auf die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze.