Datenschutz Bayern

Der Datenschutz in Bayern

EU-Datenschutzverordnung Die BayLDA bietet kleinen Firmen und Verbänden eine kompakte und leicht verständliche Darstellung der wichtigsten Forderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Der Datenschutzkongress (DSK) publiziert seit Juni 2017 Interpretationshilfen zur Basisdatenschutzverordnung (DS-GVO). Diese Kurzpapiere spiegeln übereinstimmende, gemeinsame Ansichten der Aufsicht zu unterschiedlichen Kernfragen der DS-GMO wider. Der Europäische Datenschutz-Ausschuss wird die in den Dokumenten geäußerten Ansichten in Zukunft - eventuell abweichend - interpretieren.

Auch die seit Juli 2016 regelmäßig erscheinenden BayLDA Short Papers stehen zum Download bereit. DSK Kurzvorträge über DS-GVO: Vorbereitungen für den DS GMO: BayLDA Kurzvorträge über die DS-GMO: Datenübertragung in Drittstaaten - DSK-Kurzpapier Nr. 5 Die Basisdatenschutzverordnung (DS-GVO) ist jetzt eingetroffen. Der GVO DS wurde im offiziellen Blatt der EU publiziert und tritt 20 Tage nach seiner Publikation, d.h. am 25. Mai 2016, in Kraft.

Der GVO DS tritt nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft, d.h. am 24. April 2018 Sie können sich über die Website des Amtsblattes der EU informieren, um alle Einzelheiten des amtlichen Dokumentes in der entsprechenden nationalen Sprache zu eruieren. Die revidierten Fassungen der Grundverordnung über den Datenschutz wurden vom Europarat herausgegeben.

Die Verabschiedung des Reformpakets wird nach heutiger Planungslage voraussichtlich am 20./21. April 2016 im Plenum des Europäischen Parlaments erfolgen (nach entsprechendem Vorbehalt im LIBE-Ausschuss). Im Anschluss an die Subskription am 11. Mai 2016 werden die Entwürfe im Amtblatt publiziert und sind somit zu Beginn des Monats Juli 2016 in Kraft getreten.

Die DS-GMO wird damit nach der zweijährigen Übergangszeit anfangs Juli 2018 in Kraft treten Der deutschsprachige Wortlaut kann nachstehend herunter geladen werden. Der Trilog, die EuropÃ?ische Komission und der eigentliche Legislativrat, das EuropÃ?ische EuropÃ?ische Parlamente und der EuropÃ?ische Ministerrat, haben sich am 15. November 2015 auf einen Wortlaut fÃ?r die neue Regelung des Datenschutzgesetzes in Europa, die Basisdatenschutzverordnung, verständigt.

Die Übersetzung und Konsolidierung des Textes in alle 22 offiziellen Sprachen der EU ist noch nicht abgeschlossen, so dass er eine einheitliche Artikelstruktur aufweist. Der Wortlaut wird vom Ministerrat auf der Tagung der Justiz- und Innenministerinnen und -minister am 21. April 2016 angenommen und anschließend dem Europäischen Parlament zur Billigung übermittelt.

Nach seiner Genehmigung kann der Wortlaut im EU-Amtsblatt publiziert werden und nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft treten. Jänner 2012 legte die EU einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europaparlaments und des Rats zum Schutze des Menschen bei der Bearbeitung von personenbezogenen Informationen und zum Schutz des Datenverkehrs (Datenschutzrahmen) vor.

Im so genannten Trilogverfahren haben sich die Gesetzgeber, das Europaparlament und der Europarat gemeinsam mit der EuropÃ?ischen Komission im Dezember 2015 auf einen Erlass einer Verordnung geeinigt. Die Übersetzung dieses Textes in die 22 offiziellen Sprachen der EU ist erforderlich, bevor er im Amtblatt erscheinen und in Kraft treten kann.

Sobald der Wortlaut im Amtblatt bekannt ist, läuft eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum Inkrafttreten der Regelung. Es ist vorgesehen, nach der offiziellen deutschsprachigen Version der Datenschutz-Grundverordnung im Amtsblatt-Datum der EU diese Zusammenfassung zu aktualisieren und auch die letzten Spalten des Dokuments zu ergänzen.