Falls Sie im Netz getäuscht wurden und eine Beschwerde einreichen wollen, können Sie eine Anzeige über das Netz mit einem Formular aufgeben. Damit wir Ihre Anzeige oder Ihren Hinweis schnell bearbeiten können, stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Informationen über sich selbst und Ihre Kontaktaufnahme angeben:
Beschreibe WAS, WANN, WO und WER war dabei? Wenn Sie einen Verdacht haben, tragen Sie auch die Angaben des/der Verdächtigen ein. Wenn Sie keine Angaben haben, sollten Sie die Person (en) so präzise wie möglich ausdrücken. Um eine Anzeige zu erstellen, verwenden Sie nur den nachfolgenden Link:
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Verbrechen begangen wurde, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Meldung einer mutmaßlichen Kriminalität (z.B. eines Diebstahls oder einer Tätlichkeit, einer Art von Cyberkriminalität oder anderer Delikte) löst eine Polizeiuntersuchung aus. Die Beschwerde kann prinzipiell nicht zurückgenommen werden. Jeder ist berechtigt, Anklage zu erheben, nicht nur ein Verletzter.
Eine anonymisierte Berichterstattung ist nur auf unpersönlichem Weg möglich, da jeder Interessent seine persönlichen Daten angeben muss. Ein Bericht gegen unbekannte Personen ist erlaubt. Für Einzelpersonen gibt es keine gesetzliche Meldepflicht für bereits begangene Delikte. Private Personen sind nur gesetzlich dazu angehalten, die in § 138 des Gesetzes aufgeführten Straftatbestände zu melden.
Weil die Untersuchungen in der Regel polizeilich durchgeführt werden, ist es ratsam, sie der zuständigen Behörde zu melden, um die Untersuchung zu beschleunigen. Über die Beschwerde wird ein Sitzungsprotokoll geführt. Der Bericht wird von der Kriminalpolizei bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Nach Beendigung der Untersuchungen beschließt die Anklagebehörde, ob der Angeklagte angeklagt oder das Gerichtsverfahren einzustellen ist.
In letzterem Falle wird der Beschwerdeführer eine schriftliche Mitteilung erhalten, in der er über eventuelle Rechtsbehelfe informiert wird. Bei einer Beschwerde kann die Gendarmerie diverse Auskünfte verlangen: Impressum: Eine Beschwerde kann gravierende Konsequenzen haben. Zudem schadet sie einer erfolgreichen Polizeiarbeit, wenn die Polizisten ein "falsches Verbrechen" verfolgen müssen, anstatt sich mit dem in dieser Zeit entstandenen Verbrechen zu befassen.