Spam Gesetz

Spam-Gesetz

Viele Länder weltweit haben heute Vorschriften und Gesetze gegen den Versand von SPAM-E-Mails definiert und verabschiedet. Anti-Spam-Gesetzgebung in Deutschland, der EU und den USA In vielen Ländern der Welt gibt es heute Vorschriften und Verordnungen gegen den Versandt von SPAM-E-Mails. Daher ist es für E-Mail-Marketing-Verantwortliche besonders bedeutsam, die Rechtslage des betreffenden Staates zu erfahren und zu verfolgen. Darüber hinaus kann das Versenden von unerwünschten SPAM-Nachrichten den guten Namen Ihres Hauses mindern. Im Jahr 2003 wurde der CAN SPAM Act (Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing) in den USA durchgesetzt.

Im Jahr 2002 verabschiedete die EU eine Verordnung über "Datenschutz und elektronische Kommunikation", in der die notwendige Einwilligung des einzelnen Adressaten vor dem Versand von Werbe-E-Mails festgelegt wird. Darüber hinaus hat jedes Land Europas (einschließlich Deutschland, Schweiz und Österreich) sein eigenes Anti-Spam-Gesetz erlassen. Nähere Infos zur Anti-Spam-Gesetzgebung hier::

Spams und das Gesetz

Spam-E-Mails sind in vielen Staaten, auch in Russland, rechtswidrig. Der vorliegende Artikel behandelt die Anti-Spam-Gesetze und ihre Wirkung in Deutschland. Außerdem werden darin Schwierigkeiten genannt, die einer wirksameren Strafverfolgung im Weg sind. Alle Internet- und E-Mail-Nutzer wissen nur zu gut, was Spam ist. Das ist kein Zufall, wenn man berücksichtigt, dass mehr als 85 % des E-Mail-Verkehrs aus Spam bestehen.

Spams sind die Ursache für eine ganze Serie von Schwierigkeiten. Spam wird auch verwendet, um bösartigen Code zu verbreiten, wodurch die entsprechende Malware entweder im Attachment der ungewollten E-Mail oder auf einer Website gefunden werden kann, auf die ein Verweis in der Spam-E-Mail hinweist. Darüber hinaus verwenden sie oft Spam, um Benutzer auf speziell für Datendiebstahl erstellte Websites zu lenken.

Es ist aber auch möglich, alle Spam-Mails auszufiltern, ohne die rechtmäßige Kommunikation zu beeinträchtigen. Eines der grössten Probleme im Bereich der Spam-Bekämpfung ist, dass es sich um ein weltweites Problem handelt. Eine und dieselbe Spam-Mail kann zur gleichen Zeit im Postfach eines Kanadiers und auf dem Computer eines Benutzers in Australien landet.

Über einen infizierten Rechner in Indien kann mit Unterstützung eines russische Kontrollzentrums eine ungewollte Werbebotschaft in chinesischer Sprache versendet werden. Das Anti-Spam-Gesetz dagegen gilt nur innerhalb bestimmter Gebietsgrenzen und unterscheidet sich in der Regel nicht nur von Staat zu Staat, sondern auch innerhalb der Staaten. Solche Gesetzmäßigkeiten kann es nicht geben.

Die polizeilichen Untersuchungen sind daher in der Regel äußerst schwer, und die Absender von Spam können kaum nachgewiesen werden. Ein weiteres Problem besteht darin, die durch Spam verursachten Gefahren und Schäden einzuschätzen. Deshalb wird dem Schutz vor Spam weniger Beachtung geschenkt als anderen. Bereits in den 80er Jahren wurden die ersten rechtlichen Vorgaben zur Regulierung der Aktivitäten im Netz erarbeitet.

Doch die meisten Rechtsvorschriften wurden erst Ende der 90er und zu Beginn der 2000er Jahre erlassen. Dies heißt jedoch nicht, dass bis dahin alle über das Netz begangenen Straftaten ungestraft waren. Das Übereinkommen des Europarates gegen Computerkriminalität ist am 24. November 2001 erschienen.

Das Übereinkommen sieht die Einführung von Rechtsvorschriften und anderen notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von Internetkriminalität vor. Bedauerlicherweise haben China, Russland und einige andere südamerikanische Ländern - die grössten Spam- und Schadcodequellen - dieses Dokument nicht unterzeichnet. Obwohl beide Direktiven rechtlich begrenzt sind, waren sie die Basis für viele europäischen Ländern, ihre eigenen Rechtsvorschriften gegen Cybercrime und Spam zu entwerfen und zu verabschieden.

Seit der Verabschiedung des Übereinkommens gegen die Internetkriminalität und der Veröffentlichung der Richtlinie des Europaparlaments und des Europarates haben viele Länder Europas, aber auch die USA und Australien, Antispamgesetze erlassen oder die bestehenden Rechtsvorschriften dementsprechend geändert. 2006 wurden in Russland und China Antispamgesetze erlassen, 2008 haben Indien und Brasilien die entsprechenden Gesetzesvorlagen eingebracht.

Das Engagement dieser Staaten im Bereich der Bekämpfung unerwünschter elektronischer Post ist äußerst bedeutsam, da sie eine der Hauptursachen für Spam sind. Im Jahr 2009 belegten Russland, Brasilien und Indien die Plätze zwei, drei und vier unter den Top-10-Ländern, die Spam versenden, während China den achten Rang einnahm.

Natürlich gibt es einen regen Austausch von Erfahrungen zwischen den Gesetzgebungsorganen der jeweiligen Land. Deshalb sind die Rechtsvorschriften in den unterschiedlichen Staaten ähnlich. Folgende Bestandteile sind für viele Anti-Spam-Gesetze charakteristisch: Der Sender muss in der Mail eindeutig identifizierbar sein, das Absenderfeld "Von" muss richtig gefüllt sein, es darf keine falschen Angaben über die Herkunft der Nachricht und deren Pfad über den Mailserver sein.

Der OPT-IN Grundsatz - als wichtigster Bestandteil der Anti-Spam-Gesetzgebung - wurde in alle Rechtstexte übernommen. In Großbritannien beispielsweise gilt das Gesetz nur für E-Mails, die an die Privatadressen der Nutzer gesendet werden, was wiederum dazu führt, dass Spam an Firmenadressen nicht mehr unter das Anti-Spam-Gesetz fällt.

Werbebriefe sind in Deutschland auch dann erlaubt, wenn der Nutzer bereits in der Vergangenheit bei dem jeweiligen Anbieter eingekauft hat. Das bekannteste Gesetz gegen Spam ist der sogenannte "CAN-SPAM Act" (Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act). Nach diesem Gesetz muss eine unaufgeforderte Werbesendung mit einem entsprechenden Vermerk versehen werden (der Vermerk "AD" von "Werbung" muss dem Thema der Sendung beigefügt werden), die Anschrift der Absenderfirma muss angegeben werden und der Adressat muss die Option haben, die Sendung zu stornieren.

Das Gesetz untersagt darüber hinaus die Sammlung von E-Mailadressen durch Zugriff auf Internet-Seiten und die automatisierte Adressauswahl durch Auswechslung. Das OPT-IN Prinzip ist in diesem Gesetz jedoch nicht enthalten: Die Zustimmung des Nutzers ist für den Erhalt der Übertragung nicht notwendig. Obwohl das OPT-IN Prinzip nicht berücksichtigt wird, hat sich der US Federal Spam Act bewährt.

Vor allem der King of Spam, Alan Ralsky, wurde wegen Betrug, krimineller Absprachen und Massen-Spam zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis und 250.000 illegal erworbener US-Dollar beschlagnahmt. Australiens strengstes Anti-Spam-Gesetz ist der Spam-Gesetzgeber. Der Gesetzgeber verlangt, dass dem Nutzer Angaben über den Versender der Nachricht und die Abmeldemöglichkeit mitgeteilt werden.

Das Gesetz sieht sehr hohe Sanktionen vor, die bis zu $1,1 Mio. (ca. $800.000) für jede unaufgeforderte Nachricht an mehrere Empfänger ausmachen können. Bei der Bekämpfung von Spam beteiligt sich die Regierung Australiens auch an der aktiven Beteiligung von Internet-Providern, um in den Netzwerken vorhandene Computer (infizierte Benutzercomputer, die Malware und Spam versenden) zu erkennen und die Benutzer bei der Desinfektion infizierter Computer zu unterstützen.

Zusätzlich wurde ein praktisches Werkzeug geschaffen, mit dem sich Benutzer leicht über Spam meldet: Das Programm ist einfach zu bedienen: Sie können mit nur einem Klick ein Beispiel der ungewollten Nachricht an die für die Spam-Bekämpfung zuständigen Landesbehörden senden. Nach der Verabschiedung des australischen Anti-Spam-Gesetzes ging die Menge an Spam aus Australien rapide zurück.

Während Australien vor der Verabschiedung des Gesetzes unter den Top 10 der Spamming-Länder war, ist der fünfte Erdteil heute nicht einmal mehr unter den Top 10, was allerdings nicht heißt, dass es in Australien selbst weniger Spam gibt - Spam-Versender haben ihre Tätigkeit in andere Gebiete umgesiedelt.

Allerdings werden die Spam-Versender, die nach wie vor in Australien tätig sind, zur Rechenschaft gezogen. 2. Der Gesetzgeber geht vom OPT-IN Prinzip aus, wonach die Werbebotschaft nach Absprache mit dem Empfänger auch den Verweis "AD" beinhalten muss. Es gibt in Russland zwei bedeutende Gesetzgebungen zum Schutz der Nutzer vor Spam: das Bundesgesetz Nr. 38 "Über Werbung" vom 14. April 2006 und das Bundesgesetz Nr. 152 "Über personenbezogene Daten" vom 26. Juni 2006 Beide Gesetzgebungen legen klar fest, dass Sendungen nur mit Zustimmung des Adressaten versendet werden dürfen (d.h. das OPT-IN Prinzip muss befolgt werden).

Unglücklicherweise werden diese Vorschriften in der Realität nur in Ausnahmefällen angewandt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gesetzgebung viele Ausnahmeregelungen enthält und der Wortlaut nicht immer klar ist (z.B. gibt es keine Begriffsbestimmung für "Spam"). Dennoch nimmt der Spamanteil mit jedem Jahr weiter zu. Von 2003 bis 2004, als die Antispamgesetze in den USA und den großen Ländern Europas erlassen wurden, glaubten viele, dass Spam verschwindet.

Seitdem sind jedoch sieben Jahre vergangen, neue Rechtsvorschriften wurden erlassen und die bestehenden Vorschriften geändert, aber die Spam-Situation hat sich verschlechtert. Zum einen ist Spam, wie bereits gesagt wurde, ein grenzüberschreitendes Problem, das keine Grenze hat. Deshalb werden nur internationale Gesetzmäßigkeiten greifen.

Natürlich geht es hier nicht um Rechtsvorschriften, die über den Bundesgesetzen der einzelnen Bundesländer liegen. Aber die völkerrechtlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten sollten wenigstens auf allgemein anerkannten Grundsätzen beruhen. Es sollte auch einen einzigen, simplen Kooperationsmechanismus für die einzelnen Mitgliedstaaten selbst in diesem Bereich gibt. So könnte zum Beispiel eine international tätige, nicht gewerbliche Einrichtung zur Unterstützung der Exekutivorgane der einzelnen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Spam eingerichtet werden - eine Form von Cyber-Interpol, die sich sowohl mit den Problematiken des Cyber-Betrugs als auch mit den Problematiken von Schadsoftware und Spam befasst.

In Europa gibt es bereits solche Einrichtungen (wie das CERT), die sich für die Rechtsvereinheitlichung und die Förderung der Kooperation zwischen den Staaten im Bereich der Spam-Bekämpfung engagieren. Zum anderen gibt es in keinem Staat der Erde ein Gesetz, das gegen diejenigen vorgeht, die Spam versenden, obwohl es viel leichter ist, sie zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen:

Anders als Spammer können Kunden nicht unbekannt sein. Solch ein Gesetz könnte kleine Unternehmen aus dem Spam-Geschäft verdrängen und nur Betrügern und Verkäufern von illegalen Waren überlassen. Dies könnte zu einem generellen Verlust des Vertrauens in Spam beitragen. Ein solches Gesetz könnte jedoch zu einem Problem werden, da es die Möglichkeit der Fälschung und Verleumdung gibt.

Weil, um einem Mitbewerber etwas aufzuzwingen, müsste man nur Spam in seinem eigenen Name einwerfen. Dennoch sollte ein kluger juristischer Ansatz es ermöglichen, ein Gesetz zu entwerfen, das die Menge an Spam deutlich reduzieren würde. Jedoch sind mehr als wirksame Anti-Spam-Gesetze erforderlich, um kleine Firmen daran zu hindern, Spam zu nutzen, um ihre Waren und Dienste zu vermarkten.

Der Nutzer sieht dann in seinem Postfach die Werbebotschaften, die ihn vielleicht interessiert, und der Inserent findet leicht die Adresse seiner potenziellen Käufer. Eine weitere wichtige Komponente im Rahmen der Spam-Bekämpfung ist die Bildung. Wenn sie mit dem ganzen Ausmaß der durch Spam verursachten Probleme bekannt sind, werden sie in der Lage sein, die geeigneten Rechtsvorschriften durchzusetzen und im Falle eines Verstoßes gegen diese Rechtsvorschriften geeignete Schritte einzuleiten.

Es gibt keine Gesetzgebungsinitiative, die uns allein von Spam völlig befreit. Aber wenn die Welt weiß, dass Spam ein ernstes und kompliziertes Phänomen ist und jedes einzelne Mitgliedsland geeignete Gesetzesinitiativen und Gerichtsverfahren ausarbeitet, wenn die internationalen Kooperationen voll etabliert sind und ein Paket von Maßnahmen zur Schulung der Nutzer umgesetzt wird, dann gibt es Grund zur Zuversicht, dass wir bei der Bewältigung der durch Spam hervorgerufenen Problematik einen entscheidenden Fortschritt erzielen werden.