Zusätzlich zum DDoS-Angriff stand für das LG Düsseldorf ein eindeutiger Erpressungsfall und dieser weitaus schwerwiegendere Verstoß im Vordergrund. Aus diesem Grund enthalten die Urteilsbegründungen keine weiteren Angaben zur Fragestellung, ob die Angriffe des Beschuldigten wirklich unter 303b StGB fielen. Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf ist dies offenbar kein Problem.
Es ist jedoch offensichtlich, dass auch andere Gerichtshöfe DDoS-Angriffe für unter Strafe gestellt halten. Neben Interpretationsfragen heißt es in der vor einigen Jahren abgeänderten Begründung der Bestimmung explizit, dass sie auch DDoS-Angriffe erfassen soll. Bisher gab es nur ein weiteres Fazit zu diesem Punkt, auf das sich Hacker immer gerne bezogen haben.
Im Jahr 2006 hat das OLG Frankfurt die Veranstalter einer Online-Demonstration auf der Website der Lufthansa freigelassen. Der damalige Angeklagte hatte die Lufthansa aufgefordert, zu einem gewissen Zeitpunkt zwei Autostunden lang im Internet vorbeizuschauen. Aber auch der Falle der Onlinedemo weicht von einem DDoS-Angriff im engen Sinne ab.
Stattdessen wird eine spezielle Abfragesoftware verwendet, die wie ein Maschinengewehr Abfragen an den Bediener sendet. Auf der anderen Seite können sich natürlich auch ganz gewöhnliche "Benutzer" während eines DDoS-Angriffs als angebliche Hacker mit ihrer IP-Adresse hervorheben, nur weil sie die Site einfach aufsuchen. Insbesondere die unbeabsichtigte Beteiligung an einem DDoS-Angriff kann zu rechtlichen Problemen führen. Mittlerweile ist jedoch deutlich geworden, dass jeder, der sich bewusst und tatkräftig an DDoS-Angriffen beteiligte, ein kriminalrechtliches Wagnis eingeht.
The halfway social: Eine kritische Auseinandersetzung mit der Kultur der Vernetzung (übersetzt aus dem.... - Geort-Geert Lovink
Die meisten Facebook-Nutzer sind immer noch damit befasst, Freunde zu werden, zu lecken und zu schreiben, aber es ist an der Zeit, sich die Folgen unseres informationsreichen Lebensstils anzusehen. Inwiefern ist unsere Fokussierung auf Identitäts- und Selbstverwaltung mit der Zersplitterung und Flut von Daten in der Online-Kultur verbunden? Lovink durchdringt mit seinen Untersuchungen zu den Themen Suchmaschine, Online-Videos, Blogging, Digitaler Rundfunk, Medien-Aktivismus und WikiLeaks neue Felder der Theorie und setzt eine deutliche Botschaft: "Wir müssen unsere Kritikfähigkeiten einsetzen und das technische Konzept und den Arbeitsbereich beeinflussen, sonst werden wir in der Digital Cloud untergehen.