"â??Wir wollten wissen, welche E-Mail-Dienste am wenigsten Spam erhaltenâ??, sagt Studiendirektor Markus Schneider. Die Testpersonen haben bei den Providern E-Mail-Konten angelegt und überprüft, wie viel Werbung in den Mailboxen gelandet ist. Anschließend erhielten die Benutzer des Yahoo-E-Mail-Dienstes die wenigsten unaufgeforderten Werbe-E-Mails, gefolgt vom Hotmail-Dienst von Microsoft.
An dritter Stelle landet Google. Die E-Mail-Adressen wurden für den Versuch teilweise bewusst im Netz veröffentlicht, damit sie von den Spam-Versendern auffindbar sind. Yahoo-Benutzer erhielten während der Testphase acht Spam-Nachrichten, verglichen mit dreizehn für Hotmail und 116 für GMX. "Es wird nicht davon ausgegangen, dass Sie lieber oder öfter Werbung von Ihrem eigenen Dienstleister erhalten als von anderen", so Schneider.
Die Testaccounts erreichen ohne die interne Mailings 36 Spam-Mails bei GMX, bei Web.de 21, bei Hotmail und Yahoo waren es zehn bzw. acht. Die Prüfung hat vier wochenlang gedauert. Die Folge ist also eine Schnappschuss und lässt sich nicht ohne weiteres generalisieren, gab Schneider zu. Laut Fraunhofer-Institut wurde die Untersuchung mit der finanziellen Förderung von Microsoft durchgeführt.
Auch Microsoft hatte keinen Einfluß auf die Testmethode. Microsoft hat es nicht so sehr gemocht, dass sie es nicht zuerst geschafft haben", sagt Schneider. Die anderen Operatoren wußten jedoch vorher nichts von dem Versuch, Microsoft schon. Microsoft hatte nach eigenen Angaben im Jahr 2010 noch 8,7 Mio. User in Deutschland.
Ob SPAM oder nicht - das ist die Fragestellung! Emailmarketing richtig gemacht!
Es gibt immer wieder Warnungen auf unseren Tischen, weil die per E-Mail angesprochenen Gäste im Geschäftsverkehr nicht mehr "belästigt" oder "informiert" werden wollen. Vielmehr gibt es eine vom Gesetzgeber vorgegebene Ausnahmeregelung, nämlich in 7 Abs. 3 UWG: Er stellt fest: erstens hat ein Unternehmen im Rahmen des Verkaufs einer Sache oder Leistung vom Auftraggeber eine postalische Anschrift bekommen, zweitens nutzt der Auftragnehmer die Anschrift zur direkten Werbung für seine eigenen gleichartigen Waren oder Leistungen, viertens wird der Auftraggeber bei der Abholung der Anschrift und bei jeder Nutzung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er der Nutzung zu jeder Zeit ohne weitere Kosten außer den nach den Grundtarifen zustehenden Überweisungskosten entgegentreten kann".
In den AGB eine Musterbestimmung, die bei der Eingabe der E-Mail-Adresse im Zuge einer Bestellung oder bei der Registrierung hervorzuheben ist (z.B. fettgedruckt) oder wie folgt lautet: "Hat der Käufer Waren und Leistungen des Anbieters erworben, so gibt der Anbieter dem Käufer über die beim Erwerb angegebene E-Mail-Adresse Auskunft über seine eigenen ähnlichen Waren und Leistungen (§ 7 III UWG).
Möchte der Besteller keine weitere Werbung oder Information per E-Mail erhalten, kann er dies ohne weitere Kosten als die Versandkosten gemäß den Grundtarifen, z.B. per E-Mail an die folgende Anschrift, tun: Wenn Sie keine weiteren Anzeigen/Informationen per E-Mail erhalten möchten, informieren Sie uns z. B. per E-Mail an die folgende Adresse: