In diesem Leitfaden finden Sie heraus, was diese Aufgaben sind und wie Sie die Zusammenarbeit mit dem Beauftragten für den Datenschutz vereinfachen können. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens befasst sich mit der Sicherung von Datensätzen, Verarbeitungsprozessen und der allgemeinen Datenschutzsicherheit. Diese Massnahmen müssen den Datenschutzgrundsätzen entsprechen. Demzufolge müssen alle Angaben in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen erfasst, gesammelt und aufbereitet werden.
Das ist es, was ein interner Datenschutzverantwortlicher in seine Aufgaben integriert und durchgehend gewährleistet. Der hausinterne Datenschutzbeauftragte muss drei wesentliche Aufgabenbereiche abdecken und den Schwerpunkt der Ausbildung umstellen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Datenschutzausbildung im Gesundheitsbereich mit der Ausbildung von Bankmitarbeitern gleichzusetzen ist.
Weil die täglich zu bearbeitenden Informationen sehr unterschiedlich sind, muss auch der Datenschutz mit verschiedenen Schwerpunktthemen kommuniziert werden. Dabei ist eine intensive Kooperation mit dem Beauftragten für den Datenschutz sehr bedeutsam. Damit Sie nachvollziehen können, was zu tun ist und was bereits geschehen ist, können Sie mit Ihrem betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz eine Prüfliste einrichten.
Ein interner Beauftragter für den Datenschutz ist zudem Kontaktperson für Auskunftsersuchen. Hierzu muss zunächst der Channel oder die Kontaktperson angelegt werden, auf dem eine Anfrage nach Dateninformationen empfangen werden kann. Daher ist ein interner Datenschutzverantwortlicher auch für die Verwaltung dieses Kanals zuständig und muss dafür sorgen, dass Anträge umgehend verarbeitet werden.
Die Aufgaben, die ein interner Beauftragter für den Datenschutz wahrnehmen muss, sind ausreichend umfassend, um seine eigene Schulung zu rechtfertigen, so dass die Aufgaben von Fall zu Fall stark variieren. Aus diesem Grund wird ein Betriebsdatenschutzbeauftragter die Prüfliste entsprechend den allgemeinen Vorgaben um seine besonderen Aufgaben ausweiten. Sie kann jedoch Arbeitnehmern und Arbeitgeber zu einem besseren Verständnis der Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz verhelfen.