Telekom Ausfall Telefon

Telecom Ausfall Telefon

Gibt es einen Schadensersatzanspruch? Die Telekom ist seit Sonntagabend flächendeckend gestört: Internetzugang, Fernsehen und Telefon. Das ist nicht das erste Mal, dass das Telekommunikationsnetz untergeht. Aber was können die betroffenen Verbraucher in solchen Situationen tun - haben sie möglicherweise ein Recht auf Entschädigung? Prinzipiell sollte der Defekt immer dokumentiert werden - d.h. es sollte die Fehlerart und Fehlerdauer angegeben werden.

IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke: "Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom beinhalten eine Bestimmung, in der eine durchschnittliche jährliche Erreichbarkeit von 97% des Internetanschlusses zusage. Damit würde die Deutsche Telekom auch bei einem Ausfall der Leitung über einen Zeitraum von 11 Tagen im Jahr ihre Vertragspflichten einhalten. Im Falle eines Ausfalls der Telefon- oder Internetverbindung haben die Konsumenten nach Angaben der Verbraucherzentren in der Vergangenheit ein Recht auf Entschädigung.

Die Frage, ob es also Mittel gibt, ist also auch von der Form des Scheiterns abhängig. Nach neuesten Erkenntnissen sind landesweit rund 900.000 Routern davon betroffen. 2. Mit den Geräten wird in das Telekom-Netzwerk eingewählt und damit der Telefon-, Inter- und Fernsehempfang ermöglicht. Frühmorgens wurde neue Steuersoftware in das Netzwerk eingespielt, um den aufgetretenen Defekt zu korrigieren.

Die zur Entschädigung ausreichende Ob ist zur Zeit noch unsicher, so die Konsumentenzentrale. Haben Sie z.B. ein Internetcafé aufgesucht, um Zugang zum Netz zu erhalten, oder hatten Sie andere Ausgaben, sollten Sie sich mit einem geeigneten Nachweis bei der Deutschen Telekom beschweren. Ein außerordentliches Auslaufen des Vertrages sieht die Presse-Sprecherin "eher nicht" möglich.

Eine Stellungnahme zu einer möglichen Entschädigung ist aus Ansicht der Verbraucherzentralen derzeit ebenfalls schwer. Eine solche Regelung kommt nur in Frage, wenn die Deutsche Telekom ihre Verpflichtungen verletzt, d.h. ihren Teil des Vertrages nicht einhält. Auch die Deutsche Telekom selbst sagt über mögliche Schäden, wenn Sie Ihre Leitung temporär nicht benutzen konnten: "Wenn Sie Ihre Leitung aufgrund einer Fehlfunktion nicht benutzen konnten und die Fehlfunktion auf der Seite der Deutschen Telekom war, werden wir Ihnen den Monatsbasispreis für den jeweiligen Abrechnungszeitraum wiedererstatten.

"Wenn es nicht zu einer Erstattung kommt, sollte man sich an das Untenehmen wenden, steht es auf der Website der Telekom.