Staatsanwaltschaft Verden

Generalstaatsanwaltschaft Verden

Die Staatsanwaltschaft Verden schliesst die Ermittlungen ab. Allgemeines Informationsmaterial E-Mail:Nicht in juristischen Angelegenheiten! ERV: Es ist zu beachten, dass diese E-Mail-Adressen keinen Zugriff auf Kontoauszüge in Rechtsfällen zulassen. Über diesen Link können Unterlagen in Ausnahmefällen nicht effektiv übertragen werden. Im Falle des Online-Rechtsverkehrs (ERV) ist die E-Mail-Gerichts- und Verwaltungsmailbox der Staatsanwaltschaft Verden unter DE.

Justiz.8808dd7f-e041-4f51-ba12-14d92d92dbbaa12.5650 zu finden. Die Anmeldung erfolgt an der Informationsstelle im Foyerbereich.

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Einlasskontrolle stattfinden kann und es zu Verzögerungen kommen kann. Wir weisen darauf hin, dass Telefonauskünfte über laufende oder abgeschlossene Untersuchungsverfahren nur vom Abteilungsleiter in Vollstreckungsangelegenheiten durch den Gerichtsvollzieher im Sinne der Rechtsvorschriften erfolgen dürfen. Im Bedarfsfall können Informationen durch eine Rückrufaktion der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.

Generalstaatsanwaltschaft Verden

Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) ist für den Landgericht lichen Bezirk Verden (Aller) verantwortlich, der mit 6587 Quadratkilometern einer der grössten Kreise der BRD ist. An der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft Verden (Aller) steht der Generalstaatsanwalt Helmut Trentmann. Es ist in sechs Dienststellen untergliedert, die von einem Generalstaatsanwalt und fünf Generalstaatsanwälten geführt werden.

Wie diese Straftaten strafrechtlich verfolgt werden, obliegt den Staatsanwaltschaften. Strafrechtsfälle mit geringfügiger Straftat und Ordnungswidrigkeiten aus dem Kreis desselben Bezirksgerichts werden von Oberstaatsanwälten behandelt, deren Dienststellen denen der Oberstaatsanwälte angehören.

Jugendfahndungsverfahren ("Jugendangelegenheiten") und Untersuchungsverfahren gegen Dritte, in denen ein oder mehrere Kinder oder junge Menschen geschädigt oder direkt bedroht sind ("Jugendschutzfälle"), werden von Jugendstaatsanwälten in den Jugendabteilungen abgewickelt. Die Rechtsprechung in "Jugendangelegenheiten" hängt vom Wohnort des Täters ab ("Wohnsitzprivileg"). Diese Abteilungen sind auch Teil der Dienststelle, in der die allgemeinen Strafverfahren von Erwachsenen aus dem Kreis des Bezirksgerichts, in dem der jugendliche/jugendliche Straftäter lebt, behandelt werden.

Es wurden spezialisierte Dienststellen geschaffen (z.B. Delikte gegen die Sexualselbstbestimmung, Wirtschaftsdelikte, Drogenstrafsachen, Untersuchungsverfahren gegen die organisiert kriminalität), da ihre Behandlung besonderes Fachwissen voraussetzt. Die Fachabteilungen sind den jeweiligen Fachabteilungen zugeteilt und decken alle diese Straftatbestände aus dem Gesamtbereich der Staatsanwaltschaft ab, ohne Rücksicht auf das "Kriminalitäts-" oder "Wohnsitzprivileg". Die Staatsanwaltschaft in Verden (Aller) ist seit dem Stichtag 31. Dezember 2006 die "Zentralstelle zur Korruptionsbekämpfung".

So ist sie auch für die Strafverfolgung von schwerwiegenden und komplexen Korruptionsdelikten für den ganzen Raum der Bezirksgerichte Verden (Aller), Stade und Lüneburg verantwortlich. Die Gerichtsvollzieher in den entsprechenden Abteilungen sind für die Vollstreckung von Urteilen verantwortlich. Das " Büro " für die Abwicklung des Ermittlungsverfahrens obliegt den Mitarbeitenden der Dienstleistungseinheiten.

Der Verwaltungsdienst führt die für die Administration der Staatsanwaltschaft erforderlichen Tätigkeiten unter der Aufsicht des Hauptgeschäftsführers und seines Stellvertreters durch. Die Staatsanwaltschaft in Verden (Aller) beschäftigt 128 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von diesen sind 32 Mitarbeiter in der Generalstaatsanwaltschaft und 7 Mitarbeiter in der Staatsanwaltschaft tätig. Zusammen hatten sie 2006 mit 37.009 neuen Untersuchungen zu kämpfen.

In den Fachabteilungen aller Mitarbeiter sind die Arbeitsstätten physisch zusammengeführt. Die Hauptaufgabe dieser Abteilung ist die Untersuchung der Personalität und der Lebensbedingungen von adulten Angeklagten oder verurteilten Personen zur Unterstützung einer angemessenen Strafverfolgung oder Gerichtsentscheidung.