Schutz von Daten in einem Netzwerk

Daten im Netzwerk schützen

Sobald Informationen ins Netz gestellt werden, ist es fast unmöglich, sie zu kontrollieren. Informationen zur Nutzung von sozialen Netzwerken. Gegen Schnüffler und Daten-Oktopusse. Welche Sicherheit bieten Daten in sozialen Netzwerken?

Datensicherheit im Netz - Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte

Einmal ins Netzwerk eingestellte oder an andere gesendete Daten können nachträglich kaum noch überprüft werden. Personenbezogene Daten für die Einwahl in Dienste müssen bei der Einrichtung von Anwendungen eingetragen und Zugriffsrechte vergeben werden, damit diese überhaupt verwendet werden können. Insbesondere bei Kindern ist der Umgang mit personenbezogenen Daten oft rücksichtslos, da sie sich der möglichen Folgen oft nicht bewußt sind.

Älteren Kindern und Jugendlichen ist oft bewusst, dass der Schutz personenbezogener Daten von Bedeutung ist, aber sie wissen nicht, wonach sie in diesem Kontext suchen sollen. Deshalb benötigen sie von Anfang an die Hilfe ihrer Erziehungsberechtigten, um sie für den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten zu sensibilisieren und damit ihr Recht auf Informationsselbstbestimmung zu sichern.

Dazu zählt, dass niemand ohne Zustimmung personenbezogene Daten speichert, weitergibt oder veröffentlicht. Schon beim alltäglichen Surfing, bei der Mobilkommunikation mit dem Handy, beim Einkaufen im Netz oder bei der Registrierung für Online-Spiele oder Wettbewerbe hinterlassen die User Daten und Daten, die z.B. vom Internetprovider gewerblich verwendet werden können oder Display-Dienste.

Beispielsweise ist in Social Networks oft nicht klar, welche Daten andere Benutzer sehen können. Ebenso ungeklärt ist die Fragestellung, welche Daten und Daten zwischen unterschiedlichen Services getauscht werden, insbesondere wenn Links oder Single Sign-On genutzt werden. Außerdem erhalten Anwendungen umfangreiche Rechte, mit denen Daten übernommen werden können.

Dies passiert immer wieder ohne Wissen des Benutzers - die Betreiber beziehen sich dann auf die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) oder die Datenschutzerklärung. Allerdings haben nur wenige Benutzer diese Hinweise zur Kenntnis genommen; die AGB sind nicht verständlich, nicht in deutscher Sprache abgefasst oder gar nicht zu finden. Insbesondere junge User wissen oft nicht, dass kostenfreie Services wie "Facebook" und Mobilboten wie "WhatsApp" unzählige Nutzerdaten erfassen und zu Werbezwecken an Dritte weiterleiten können zum einen die weitere gewerbliche Verwendung der Daten, z.B. das Lesen eigener Daten durch Provider für Werbungszwecke, das Abfangen von sensiblen Daten durch andere User für strafrechtliche Belästigungen oder Beleidigungen durch den Mißbrauch von persönlichen Daten durch andere User.

Personenbezogene Daten sind prinzipiell vertraulich und sollten nach Möglichkeit nicht oder nur dann offen gelegt werden, wenn es der Verwendungszweck verlangt und es sich um einen ernsthaften Service handeln kann, der daran erkennbar ist, dass er nur den Zugang zu den absolut notwendigen Daten und die Nutzung des Service voraussetzt. Sobald die Daten veröffentlicht wurden, ist es fast unmöglich, sie aus dem Netz zu entfernen:

Es ist daher unabdingbar, dass ein Elternteil seine Kleinen schon bei den ersten Mausklicks im Netz für den Schutz ihrer Daten sensibilisiert, eine sichere Surfumgebung schafft, für vertrauenswürdige Inhalte sorgt, Apps gemeinsam registriert und herunterlädt und auf die möglichen schädlichen Konsequenzen hinweist. So werden die Schülerinnen und Schüler begreifen, warum die Privatsphäre von Bedeutung ist. Es sollte auch klargestellt werden, dass nicht nur die eigenen Daten, sondern auch die anderer gleichermaßen schutzwürdig sind.

Betreuen Sie Ihre Kleinen von Beginn des Surfens an, können Sie sie für einen sorgfältigen und altersgerechten Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisieren. 2. Ein anschaulicher Vergleich ist hilfreich: So wollen beispielsweise keine privaten Daten im Klassenzimmer oder eigene Fotos auf dem Schulhof gezeigt werden. Dazu tragen unter anderem das Angebot der Internet-ABC-Surfkarte bei.

Datenklau kann unterschiedliche Konsequenzen haben: Unerwünschter Kontakt, Personenbeleidigungen, Verleumdungen sowie die unbefugte Offenlegung von Daten und deren weitere gewerbliche Verwendung (Spam-E-Mails, Serienbriefe, etc.) oder die zielgerichtete Ausspähung weiterer Daten durch Phish- und Pharming-E-Mails. Das ist der Ansatz, sich über falsche Webseiten, E-Mails oder kurze Nachrichten Zugang zu den persönlichen Daten eines Internetnutzers zu verschaffen und damit die Identität zu stehlen.

Das Pharming ist eine weitere Entwicklung von Phishing, bei der Benutzer auf falsche Websites weitergeleitet werden. Häufig benötigen diese vertrauliche Daten wie z. B. Accountdaten sowie PIN oder TAN, um mit den in betrügerischer Absicht erhaltenen Zugriffsdaten auf das Benutzerkonto zugreifen zu können. In diesem Fall sollten sich die Benutzer an die für sie verantwortliche Verbraucherberatungsstelle wenden. 2. Weniger ist im Allgemeinen mehr!

Es ist ratsam, dass die Kinder keine personenbezogenen Daten wie Name, Telefon, Anschrift oder Geburtstag, aber auch keine Fotos, Filme, Messenger-IDs, ortsbezogene Daten oder Kennwörter an Dritte weitergeben. Gleiches trifft auch auf die Daten anderer zu: Sie müssen ebenfalls geschützt werden. In Zweifelsfällen sollten Sie keine Anwendung aufrufen, die beim Einloggen zu viele Rechte auf dem Handy benötigt und viele personenbezogene Daten abhebt.

Falls ein Elternteil mit seinem Sohn eine E-Mail-Adresse einrichtet, sollte diese nicht den vollen Name, sondern z.B. einen Benutzernamen oder generelle Bedingungen haben. Beispielsweise kann eine andere E-Mail-Adresse für den Umgang mit Verwandten und Bekannten als für die Registrierung im Netz genutzt werden. "Cookies " liest Daten beim Surfing.

Dazu gehören die IP-Adresse, das Geburtsdatum, die Zeit, woher der Benutzer kommt, welche Seite er besuchte und welche er aufsucht. Mit Angeboten wie "GDrive" oder "Dropbox" steht dem Anwender virtueller Speicherraum zur Verfügung, so dass er seine Daten zu jeder Zeit im Internet abrufen kann. Es können dort andere Datenschutzbestimmungen zur Anwendung kommen und das europaweite Niveau des Datenschutzes, das bis längstens 15. Juni 2018 einen vollständig harmonisierten europaweiten Schutz erfordert, kann daher nicht gewährleistet werden.

Daher sollten sich Mütter und Väter sorgfältig über die Konditionen der einzelnen Provider erkundigen und eventuelle Gefahren mit den Vorzügen sorgfältig gegenüberstellen. Deshalb sollten Benutzer dieses Tracking ausschalten oder eine Suchmaschine benutzen, die im Allgemeinen keine personenbezogenen Daten sammelt. Diese sollte so lang wie möglich sein, keinen Hinweis auf personenbezogene Daten beinhalten und vorzugsweise aus einer Mischung von Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Spezialzeichen zusammengesetzt sein.

Um sich das Kennwort gut zu erinnern, ist es sinnvoll, es aus einem Datensatz abzuleiten: