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Externe Datenschutzbeauftragte | TÜV SÜD GRUPPE Angesichts der zunehmenden Internationalisierung ist der Schutz der Privatsphäre in Betrieben nicht mehr nur eine Möglichkeit, sondern eine Verpflichtung - und das in zweierlei Hinsicht: Erstens sieht das BDSG für Betriebe unter gewissen Bedingungen einen Beauftragten für den Schutz der Privatsphäre vor. Jedoch nur für Firmen, in denen zehn oder mehr Angestellte dauerhaft mit der automatischen Bearbeitung von Personendaten oder der Bearbeitung von Personendaten zu Übermittlungs- oder Markt- und Meinungsforschungszwecken befasst sind.

Müssen Firmen einen Beauftragten für den Datenschutz benennen, haben sie die Wahl: Entweder sie benennen einen eigenen Angestellten, den sie zum Beauftragten für den Datenschutz qualifizieren und dann regelmässig weiterbilden, oder sie wählen externe Datenschutzbeauftragte und nutzen das Know-how und die Erfahrungen eines fremden Datenschutzverantwortlichen wie der TÜV SÜD Sec-IT.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Referenzen vorstellen, für die wir als externer Datenschutzbeauftragter arbeiten. Der Datenschutzexperte der TÜV SÜD Sec-IT unterstützt Sie und Ihr Unter-nehmen als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Artikel 37 EU-DSGVO und 38 BDSG beim Aufbau und der Pflege einer dem Zweck Ihres Unternehmens entsprechenden Datenschutz-Organisation gemäß Artikel 39 EUSGVO.

So wird Sie der Beauftragte für den Datenschutz beraten: Die Erfüllung der vom Beauftragten für den Datenschutz beim Kunden gestellten Aufgabenstellungen kann sich auf das folgende zeitliche und inhaltliche Verfahrensmodell stützen (schematische Darstellungen der ersten beiden Vertragsjahre): Im Nachfolgenden haben wir einige für Sie sprechende Argumente für die Ernennung eines Beauftragten für den Datenschutz zusammengefasst: Die Datenschutz-Experten von TÜV SÜD als externer Datenschutzbeauftragter helfen Ihnen und Ihrem Betrieb beim Aufbau und der Pflege einer dem Zweck Ihres Unternehmens entsprechenden Datenschutz-Organisation gemäß Artikel 37 EU-DSGVO und 38 BDSG gemäß Artikel 39 EUSGVO.

So kann der Beauftragte für den Datenschutz Sie z.B. beraten: Die Erfüllung der vom Beauftragten für den Datenschutz beim Kunden beschriebenen Tätigkeiten kann auf dem nachfolgenden zeitlich und inhaltlich orientierten Verfahrensmodell beruhen (schematische Abbildung der ersten beiden Vertragsjahre): Warum ein externer Beauftragter für den Datenschutz? Nachfolgend haben wir einige Vorzüge für Sie zusammengestellt, die für die Ernennung eines Beauftragten für den Datenschutz spricht:

TÜV SÜD's Resultate oder Vorschläge sind begründet und "tragen Gewicht". Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Gespräch über den Einsatz und die anfallenden Gebühren eines Beauftragten für den Datenschutz.