Müssen Firmen einen Beauftragten für den Datenschutz benennen, haben sie die Wahl: Entweder sie benennen einen eigenen Angestellten, den sie zum Beauftragten für den Datenschutz qualifizieren und dann regelmässig weiterbilden, oder sie wählen externe Datenschutzbeauftragte und nutzen das Know-how und die Erfahrungen eines fremden Datenschutzverantwortlichen wie der TÜV SÜD Sec-IT.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Referenzen vorstellen, für die wir als externer Datenschutzbeauftragter arbeiten. Der Datenschutzexperte der TÜV SÜD Sec-IT unterstützt Sie und Ihr Unter-nehmen als externer Datenschutzbeauftragter gemäß Artikel 37 EU-DSGVO und 38 BDSG beim Aufbau und der Pflege einer dem Zweck Ihres Unternehmens entsprechenden Datenschutz-Organisation gemäß Artikel 39 EUSGVO.
So wird Sie der Beauftragte für den Datenschutz beraten: Die Erfüllung der vom Beauftragten für den Datenschutz beim Kunden gestellten Aufgabenstellungen kann sich auf das folgende zeitliche und inhaltliche Verfahrensmodell stützen (schematische Darstellungen der ersten beiden Vertragsjahre): Im Nachfolgenden haben wir einige für Sie sprechende Argumente für die Ernennung eines Beauftragten für den Datenschutz zusammengefasst: Die Datenschutz-Experten von TÜV SÜD als externer Datenschutzbeauftragter helfen Ihnen und Ihrem Betrieb beim Aufbau und der Pflege einer dem Zweck Ihres Unternehmens entsprechenden Datenschutz-Organisation gemäß Artikel 37 EU-DSGVO und 38 BDSG gemäß Artikel 39 EUSGVO.
So kann der Beauftragte für den Datenschutz Sie z.B. beraten: Die Erfüllung der vom Beauftragten für den Datenschutz beim Kunden beschriebenen Tätigkeiten kann auf dem nachfolgenden zeitlich und inhaltlich orientierten Verfahrensmodell beruhen (schematische Abbildung der ersten beiden Vertragsjahre): Warum ein externer Beauftragter für den Datenschutz? Nachfolgend haben wir einige Vorzüge für Sie zusammengestellt, die für die Ernennung eines Beauftragten für den Datenschutz spricht:
TÜV SÜD's Resultate oder Vorschläge sind begründet und "tragen Gewicht". Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Gespräch über den Einsatz und die anfallenden Gebühren eines Beauftragten für den Datenschutz.