Die Fachspezialisten und Partner für den Bereich des Datenschutzes und der Datensicherung stehen Ihnen gerne zur Verfügung und betreuen Sie individuell und ganzheitlich vor Ort im In- und Ausland. Welche Vorzüge hat ein externer Datenschutzbeauftragter? In vielen Firmen wird auf die Beratung durch Dritte zurückgegriffen. Eine Gegenüberstellung zwischen dem betrieblichen und dem betrieblichen Datenschutzverantwortlichen findet sich hier. Wozu brauche ich einen Datenschutzverantwortlichen?
Nach § 38 BDSG Neufassung muss Ihr Arbeitgeber einen Beauftragten für den Datenschutz benennen, wenn Sie persönliche Angaben automatisch bearbeiten und die folgenden Voraussetzungen erfuellen. Wenn Sie im Rahmen der automatischen Datenverarbeitung dauerhaft wenigstens zehn Mitarbeiter im Hause beschäftigt oder in sonstiger Form persönliche Informationen erhebt, verarbeitet oder nutzt, muss ein betriebseigener Datenschutzbeauftragter benannt werden.
Die Zahl der Beschäftigten umfasst auch IT-Mitarbeiter, Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten und Aushilfen. Ungeachtet der Zahl der Personen müssen Sie einen Beauftragten für den Datenschutz benennen, wenn Sie eine automatische Verarbeitung durchführen, die mit besonderen Gefahren für die Rechte und Pflichten der betreffenden Person verbunden ist. Insbesondere dann, wenn Sie persönliche Informationen automatisch bearbeiten oder verwenden - zum Beispiel zum Zweck der Übertragung (auch anonym) oder zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung. 2.
Nähere Infos zu diesem Themenbereich finden Sie unter - Wer benötigt einen Beauftragten für den Datenschutz? Welche Aufgabe hat ein Datenschutzbeauftragter? In der DSGVO sind die Funktionen und Verantwortlichkeiten eines betrieblichen Datenschützers eindeutig geregelt. Der Datenschutzbeauftragte stellt die Beachtung der Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Kundendaten im Unternehmen sicher. Informieren Sie sich hier über die Tätigkeit eines Beauftragten für den Datenschutz.
Kannst du auf einen Datenschutzverantwortlichen verzichten? Was? Entspricht Ihr Betrieb den oben aufgeführten Voraussetzungen, können Sie auf einen Beauftragten für den Schutz Ihrer persönlichen Angaben nicht mehr verzichten. Die Nichteinhaltung der Auftragsverpflichtung und der datenschutzrechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Informationen kann zu hohen Strafen und Geldbußen nach sich ziehen. Aber ein Misserfolg oder Missachtung in Sachen Datensicherheit hat nicht nur für Sie Kosten.
Gerne erarbeiten wir eine auf Ihr Unter-nehmen zugeschnittene Gesamtlösung. Weitere Hinweise zum Thema Datensicherheit finden Sie in unserer Seitenübersicht.