Inzwischen sind rund 40 Prozentpunkte der Firmen im Bereich soziale Netzwerke tätig. Viele von ihnen wollen ihre eigene Brand inszenieren und die Markentreue ihrer Kundschaft erhöhen, kurzum: sie wollen Sozial branding machen. Soziales Branding wird von einem Wandel in der Marken-Kommunikation begleitet. Während früher nur Werbebotschaften verschickt wurden, erhalten sie heute auch Nachrichten von ihren Abnehmern.
Sie sind nicht nur für das eigene Haus, sondern auch für andere Auftraggeber ersichtlich. So beeinflussen die Konsumenten das Markenbild der Marke und deshalb hat die Unternehmensführung mit einer Vielzahl von neuen Fragestellungen zu kämpfen: - Wie kann die Community sinnvoll in die eigene Markensteuerung integriert werden? - Welche Fähigkeiten werden für das soziale Branding benötigt?
Die " wie ich " Schaltfläche von Facebook ist in immer mehr Weblogs, Websites und Online-Shops zu finden. Die Verwendung der Like-Taste von Facebook wird von den Datenschutzbeauftragten jedoch sehr restriktiv bewertet. Der erste Standortbetreiber, der den Button "Gefällt-mir" auf seiner Website platziert hat, wurde bereits gewarnt. Sie werden erfahren, was Sie bei der Integration des Like-Buttons berücksichtigen sollten und unseren Benutzern eine kostenlose Vorlage für eine Facebook-Datenschutzerklärung anbieten.
Vor allem der Rummel um Social Networks und Facebook hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Bloggern, Site-Betreibern und Online-Shops Plug-Ins wie den Facebook-ähnlichen Button integriert haben. Durch Anklicken der Schaltfläche Like können Facebook-Benutzer, die diese Webseite aufrufen, einen Verweis auf diese Webseite zu ihrem Facebook-Profil hinzufÃ?gen. Privatanwender können über Facebook ihren Freundinnen und Freunde mitteilen, welche Webseiten, Dienstleistungen oder Angebote ihnen gefallen.
Firmen werden besser bekannt, besser vernetzt und mehr Benutzer werden die Möglichkeit haben, die Anwesenheit auf Facebook zu nutzen. Jetzt sind jedoch die ersten Warnungen von Site-Betreibern über die Integration des Facebook-ähnlichen Buttons bekannt geworden. In Verbindung mit den Datenschutzpraktiken von Facebook ist die Schlüsselfrage, ob IP-Adressen persönlich identifizierbare Informationen sind. Fast immer taucht diese Problematik beim Thema Datensicherheit im Internet auf, z.B. im Konflikt zwischen den Datenschutzverantwortlichen und den Betreibern der Website, die Google Analytics oder Google Adsense integriert haben oder im ganzen Gebiet der Datenschutzfragen des User Tracking.
Für Benutzer, die kein Facebook-Konto haben oder nicht eingeloggt sind, und noch mehr für registrierte Facebook-Nutzer, überträgt das Facebook-Plugin eine große Menge an Informationen an Facebook, einschließlich der IP-Adresse. Verletzt der Like-Button die Datenschutzbestimmungen? Immerhin betrachten die Datenschutzverantwortlichen seit Jahren die dynamischen IP-Adressen als Personen bezogen.
Die Folge dieser Bewertung ist, dass für die Verwendung dieser IP-Adressen entweder ein Rechtsgrund vorliegt oder der Benutzer der Datenübermittlung ausdrÃ? Dies würde erfordern, dass ein Dienstleister (z.B. ein Webseitenbetreiber) diese Informationen speichert, um seinen Service zu nutzen. Auch ohne Facebook-Plugin kann jede Webseite, jeder Weblog und jeder Laden bedient werden.
Die Benutzer müssen in diesem Falle der Datenübermittlung zustimmen und über ein Kontrollkästchen die Zustimmung zur Datenübermittlung an Facebook erteilen. Allerdings haben die Datenschutzverantwortlichen im Hinblick auf Facebook noch keine endgültige Erklärung abgegeben. Mit Facebook soll es Verhandlungen geben, und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einige Stellen beauftragt haben, den Like-Button von der Webseite zu entfernb.
Schnell wurden die ersten Page-Betreiber, die den Facebook Like-Button auf ihrer Webseite hatten, gewarnt. Selbst wenn es hier zu einer Verletzung des Datenschutzes kommt, heißt das nicht zwangsläufig, dass jede Verletzung des Datenschutzes auch verwarnt werden kann. Dabei geht es natürlich nicht nur um die Fragestellung "Facebook", sondern allgemein um die notwendige Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
Aktualisierung: Datenschutzverletzungen können auch gewarnt werden! So hat das Hamburger Amt für Informationstechnologie (OLG) in einem Gerichtsurteil entschieden, dass eine mangelnde Datenschutzhinweis in einem Onlineshop verwarnt werden kann. Selbst wenn es sich bei dem Verdikt des Hamburger Amtes um die Datenschutzbestimmungen in einem Geschäft handelte, ist die juristische Begründung auch auf die Integration von Facebook-Funktionen wie Follow oder ähnliche Buttons übertragbar. Auch wenn es sich bei dem Verdikt des Amtes um eine Erklärung zum Datenschutz handelt.
Hier werden auch datenschutzrechtliche Nutzerinformationen (IP-Adresse, Facebook-Accountdaten, aufgerufene Seiten) erfasst und an Facebook übermittelt. Allerdings müssen die Standortbetreiber dann in ihrer datenschutzrechtlichen Erklärung auf diesen Aspekt verweisen. Falls Sie keine Datenschutzbestimmungen auf Ihrer Webseite einfügen oder die Datenschutzbestimmungen keine Angaben zu Facebook enthalten, können Sie als Betreiber der Webseite verwarnt werden.
Selbst wenn du diese Informationen nicht selbst speicherst und verwendest, sondern über Facebook. Rechtssicher wäre es, jeden Benutzer mit einer Zustimmung einschließlich eines Kontrollkästchens gleich zu Anfang des Besuches einer Webseite zu versehen. Weigert sich der Benutzer, die Übertragung von Informationen an Facebook zu verweigern, muss ihm wahrscheinlich der Zugriff auf die Webseiten verweigert oder eine Alternativversion ohne Facebook-Plugin angeboten werden.
Daher sollte jeder Website-Betreiber mindestens in einer Datenschutzbestimmung oder einem Facebook-Hinweis darauf hindeuten, dass der "Like-Button" in die Website integriert ist und dass hier die Datenübertragung erfolgt. Problematisch ist jedoch, dass Facebook Ihnen nicht ganz sagt, welche Dateien hier übermittelt werden. Die Benachrichtigung kann sich daher nur darauf beziehen, dass Sie den Like-Button und den Link zur Facebook-Datenschutzerklärung für weitere Auskünfte integriert haben.
Eine diesbezügliche Verantwortung können wir nicht akzeptieren, da es kaum bindende Beurteilungen zu diesem Themenbereich gibt und nicht klar ist, ob ein reiner "Facebook-Haftungsausschluss" im Sinn einer Benachrichtigung der Benutzer ausreichend ist oder ob man die explizite Zustimmung der Seitenbenutzer einholt. Falls Sie nicht möchten, dass Facebook Besuche auf unseren Webseiten Ihrem Facebook-Benutzerkonto zuweist, melden Sie sich von Ihrem Facebook-Benutzerkonto ab.