Datenschutz Steuerberater

Steuerberater Datenschutz Steuerberater

Datenschutzbestimmungen für Steuerberater Steuerberater dürfen daher - mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers - keine ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angaben publizieren oder übermitteln. Für diesen Beruf sind jedoch im Bereich des Umgangs mit persönlichen Angaben und des Datenschutzes weitere rechtliche Bestimmungen von Belang: Unterliegen Steuerberater dem Datenschutzgesetz? Für Steuerberater ist dies in der Regel die häufigste Fragestellung im Rahmen des Datenschutzes.

Weil Sie bei der Durchführung klassischer steuerlicher Beratungstätigkeiten wie der Aufstellung von Jahresabschlüssen etc. nicht an die Weisungen Ihres Kunden gebunden sind. Hieraus kann geschlossen werden, dass die Anforderungen an die Bestelldatenverarbeitung gemäß 11 BDSG für Sie nicht gelten - denn die Verarbeitung der Daten findet ausschliesslich im Rahmen Ihrer steuerlichen Beratungstätigkeit statt und nicht darüber hinaus.

Auch für die Lohnzusatzabrechnung Ihrer Kunden gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht. Denn: Die Geheimhaltungspflicht nach §StBergG hat in diesen FÃ?llen immer PrioritÃ?t â?" und das untersagt bereits jetzt jede Weiterleitung von persönlichen Angaben. Sofern Sie Arbeitnehmer einstellen, untersteht die Anwaltskanzlei dem BDSG, um ihre personenbezogenen Angaben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu sichern.

Das heißt, Sie dürfen nur in dem Maße personenbezogene Angaben sammeln und bearbeiten, wie es für die Administration Ihrer Sachbearbeiter erforderlich ist. Darüber hinaus sind Sie dazu angehalten, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die im Zuge von Auskunftsersuchen genutzten konkreten Angaben zu unterrichten. Mit welchen Angaben muss man sich schützen?

Im Datenschutzgesetz ist der Schutz personenbezogener Nutzerdaten geregelt. Dazu gehören auch die in der Regel im Mandatsbeziehung zu verarbeitenden Daten: Sammeln Sie diese oder vergleichbare Angaben von Ihren Kunden und Mitarbeitern oder werden diese Angaben im Zuge Ihrer Steuerberatung von Dritten an Sie weitergegeben, ist ein ausgeklügeltes Datenschutz-Konzept unumgänglich. Inwiefern kann der Datenschutz durch den Steuerberater in organisatorischer und fachlicher Hinsicht realisiert werden?

Ohne Computer und Internetzugang ist die Tätigkeit eines Steuerexperten nicht mehr vorstellbar. Dokumente im Zusammenhang mit Jahresabschluss und Gehaltsabrechnungen werden von nahezu allen Ämtern nur in elektronischer und in der Regel auch in E-Mail-Kommunikation akzeptiert. Um so mehr ist es wichtig, sich auf ein tragfähiges Datenschutz-Konzept zu fokussieren.

Dadurch wird ein unbefugter Zugang zu sensiblen Informationen unterbunden. Schließe potenzielle Defizite, indem du deine Soft- und Hardware auf dem neuesten Stand hältst. Darüber hinaus ist die alltägliche Datensicherung bedeutender Mandats- und Anwaltsdaten unerlässlich. Das Verschlüsseln ist ein weiteres Etappenziel für die datenschutzkonforme Steuerberatung. Ähnliches trifft auf E-Mails zu: Schützen Sie vertrauenswürdige Informationen vor Hackerangriffen während des E-Mail-Verkehrs.

Die Zerstörung ist neben der ordnungsgemäßen Speicherung auch eine häufig auftretende Datensicherheitslücke für Steuerberater. Hierzu zählen unter anderem der Standort der Informationsverarbeitung sowie die technischen und organisatorischen Mindestvorschriften. Darüber hinaus sollte die Meldepflicht im Falle eines Datenverlustes klar festgelegt werden. Welcher Verantwortliche ist für die Berichterstattung bei Datenverlust zuständig? Ein Serverausfall oder der sonstige Datenverlust ist immer im Rahmen des Machbaren und sollte im Voraus abgewogen werden.

Geht es um den Datenverlust besonders empfindlicher Art (z.B. Kontodaten), ist es notwendig, nicht nur den Kunden, sondern auch die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden über den Sachverhalt zu unterrichten. Der Steuerberater ist immer für die Verlustmeldung an den Kunden verantwortlich, da er als für den Datenschutz verantwortliches Organ fungiert und den Schaden in der Regel zuerst feststellt.

Der Steuerberater ist in der Regelfall die für den Datenschutz zuständige Instanz und muss daher die Erklärung selbst vornehmen. Falls Sie jedoch nur im Zusammenhang mit der Vertragsdatenverarbeitung der Auftraggeber sind, ist Ihr Auftraggeber für die Anzeige des Verlustes an die Aufsicht zuständig. Müssen Steuerberater einen Beauftragten für den Datenschutz benennen? Zur Vermeidung möglicher Strafen durch die Aufsichtsstelle ist es ratsam, einen Beauftragten für den Datenschutz zu benennen.

Über 9 Mitarbeiter bearbeiten persönliche Informationen auf elektronischem Wege (z.B. auf einem PC). Ungeachtet der Mitarbeiterzahl ist ein Beauftragter für den Datenschutz zu benennen, wenn vertrauliche Informationen (z.B. gesundheitliche Informationen im Zuge der Lohn- und Gehaltsabrechnung) in größerem Maßstab bearbeitet werden ( 4f, 4b, 4a, 4a, 4a, 4a, 4a, 1b, 1b, 1b, 1b, 4a, 4a, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b, 1b. Die Ernennung des Datenschutzbeauftragten nach innen oder außen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Steuerberaters.

WAS MUSS DER DATENSCHUTZBEVOLLMÄßIGER FÜR STEUERBERATER ERFORDERLICH WERDEN? Das Prinzip der Inkompatibilität trifft immer auf die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz in der eigenen Geschäftsstelle zu. Darüber hinaus verbietet das BDSG dem IT-Abteilungsleiter, im eigenen Haus als Beauftragter für den Datenschutz zu fungieren. Zusätzlich zur fachlichen Schulung und Verlässlichkeit sollte Ihr künftiger Beauftragter für den Datenschutz über alle erforderlichen Fachkenntnisse in den relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen verfügen.

Darüber hinaus ist die Kenntnis aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich.