Auszug aus dem Beschluss des Budgetausschusses des Bundestags zu Tagesordnungspunkt 20 der 64. Tagung vom 11. 2011.
Bereits vor einem knappen Jahr hat der Deutsche Reichstag den Einsatzbereich der Statestrojaner stark erweitert. Über die Entstehung der Statestrojans, die bedauerlicherweise als "nur für den offiziellen Gebrauch" eingestuft werden, informiert das Bundesinnenministerium regelmässig. Besonderes Interesse erregte das Topthema, als der Châos Computer Clubs 2011 bewies, dass die von DigiTask verwendete Technologie mehr kann, als es gesetzlich erlaubt ist.
Bisher hat das BKA selbst einen Zustandsstrojaner programmiert: die "Remote Communication Interception Software" auf RCIS. Das Bundesinnenministerium hat im Januar 2016 die erste Fassung zur Verfügung gestellt. In solchen "Funktionstests" werden die Mitarbeiter auf einer Mission nachgebildet und dürfen sich auf der Benutzeroberfläche bewegen. Weil RCIS 1.0 nur unter Windows zu hören ist, hat das BKA seit einem Jahr an der neuen Generation 2.0 gearbeitet: Smart-Phones wie Android und iPhones werden angesteckt und Messenger-Apps wie WhatsApp und Signale werden ebenfalls gelesen.
Es ist vorgesehen, die Programmierung dieser Extension in diesem Jahr abzuschließen und zur Nutzung freizugeben. In diesem Jahr wird die Programmierung abgeschlossen. Bereits 2012 hat die Behörden dieses weltweit bekannte Überwachungspaket erworben, das zunächst als Zwischenlösung bis zum Abschluss von RCIS diente. Inzwischen hat das Bundesinnenministerium seine Gründe geändert: FinSpy fungiert nun als Ersatztrojaner, wenn die eigene Entwicklung wieder aufgedeckt wird.
Aber der wahre Verursacher könnte sein, dass FinalSpy alles kann, was RCIS nicht kann. Das Programm ist enorm leistungsstark und wird als "komplettes Portfolio" von Hacking angeboten. Das Programm kann mehr, als das Recht zulässt. Deshalb hat das BKA bisher noch keinen Einsatz von Finespy vorgenommen, obwohl es bereits vor fünf Jahren 150.000 EUR dafür zahlt.
Inzwischen hat der Produzent die Anwendung bereits dreimal revidiert, und die neueste Fassung wird noch auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Der Innenminister will in Kürze die Freigabe von Finespy für den Gebrauch ermöglichen. Die " Strategie- und Forschungsstelle für Fernmeldetechnik " des Bundeskriminalamtes, der BKA und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz kam vor zwei Jahren zu dem Schluss, dass es keine "Alternativen" zum grundgesetzlichen Trojanergebrauch gibt.
Sobald das Staatliche Trojanische Gesetz vom Parlament verabschiedet wird, geht der Bundesstaat zum einen mit mehr als fragwürdigen Providern auf Einkaufstour und erlaubt es niemandem, sich seine eigene Trojaner-Entwicklung anzusehen. Als ob übrigens ein trojanisches Arsenal gebaut würde, als ob es bereits üblich wäre, dass der Gesetzgeber das digitale Gehirn seiner Bewohner zerkleinert.
Das Bundesinnenministerium (BMI) informiert über die Arbeiten des Kompetenz-Zentrums für Informationstechnologie-Monitoring (CC ITÜ) im Bundeskriminalamt (BKA) zwischen dem 18. 2. 2016 und dem Stichtag 31. 2. 2016 und hat mit Schreiben des Bundesministeriums des Inneren vom 21. 2. 2016 den Einsatz der TKÜ-eigenen Quellsoftware "RCIS mit der Bezeichnung RCIS I. 0 nach der Verifizierung des Softwarequellcodes durch ein fremdes Software-Prüflabor und der Unbedenklichkeitsbescheinigung der "Standardising Service Specification" (SLB) freigeschaltet.
Das BfDI hat Ende Aug. 2016 im BKA ein Datenschutzaudit im Geltungsbereich der Quelle-TKÜ durchlaufen, bei dem auch ein Praxistest der selbst entwickelten Quelle-TKÜ-Software des BKA durchlaufen wurde. Bislang sind keine Hinweise bekannt, die eine Revision der angepassten Version der Anwendung notwendig machen würden. Zur Aufrechterhaltung der Zukunftschancen von source-TKÜ ist es notwendig, die Nutzung der selbst entwickelten Technologie fachlich zu verbreitern und auf die mobilen Endgeräte (z.B. Android, Blackberry, Apple iOS) auszuweiten.
Im dritten Kalenderquartal 2016 begann das BKA mit der Fortentwicklung von "RCIS" auf die neue Release 2.0. Mit der kommerziellen Quell-TCT-Software "FinSpy", die im Okt. 2012 vom BKA zwecks redundanter Anschaffung, z.B. bei Entdeckung der verwendeten Ausführungssoftware, hinzugezogen wurde, wurde im Laufe des Zeitraums in den Monaten Juli 2016 bis Frühjahr 2017 nach einer herstellerseitigen Revision durch ein fremdes Softwaretestlabor eine erneute Quellcode-Prüfung auf ihre Übereinstimmung mit der SLB durchgeführt.
Gegenwärtig werden die Testberichte vom BKA bewertet, außerdem finden im BKA Funktionstests der Quell-TKÜ-Software "FinSpy" unter wwww.tKÜ.com statt. Die Betriebsbereitschaft des von der BKA entwickelten Protokollierungssystems "ProSys" wurde im Jänner 2016 nach Beendigung der Entwicklungsarbeit erklärt und ist seitdem voll funktionsfähig. Im Zeitraum von Feber 2016 bis Feber 2017 wurden weitere Entwicklungen an "ProSys" vorgenommen, z.B. zur Adaption an die "RCIS"-Version für in der Entwicklungsphase befindlichen mobilen Endgeräte sowie zur konzeptionellen Vorbereitung der Nutzung von "ProSys" in den Län-dern außerhalb des BKA, die zur Beschaffung von TCU berechtigt sind.
Das Strategie- und Forschungszentrum für die Telekommunikationsbranche (SFZ TK) hat in einer Fachstudie im Zuge des Forschungsprojektes "tGATT" nach möglichen Varianten zum Quell-TKÜ zur Suche nach grundrechtsschützenden Varianten zum Quell-TKÜ gesucht. Der Projektabschluss erfolgte im Mai 2015 mit dem Ziel, eine vollständige oder vollständige Alternativlösung zur Quelle TKÜ nicht zu identifizieren.
Die im SFZ tätigen Stellen werden seit Projektabschluss im Zuge ihrer alltäglichen Tätigkeit im Hinblick auf grundrechtsschützende Alternativmethoden zum Quell-TCT ständig vom Projektträger überwacht. Bisher wurden keine neuen Ausgangspunkte ermittelt, die auf Alternativmethoden zum vorherigen Ansatz hinweisen.