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"Der heutige Tag ist ein guter Tag für niedersächsische Familien, Mütter und Väter. Zum anderen die Erziehungsberechtigten, weil einige von ihnen von mehreren hundert Euros im monatlichen Wechsel erlöst werden. Drittens werden auch die Gemeinden siegen, weil sie, wie bekannt gegeben, eine äußerst gerechte Entschädigung für die Abschaffung der Elternbeihilfen zuteil werden. Die Errichtung des Härtefonds in Hoehe von 48 Mio. EUR wird keine Gemeinde im Stich lassen:

Mit den 20 Mio. EUR für die Kindertagesbetreuung und zusätzlichen Mitteln zur Erhöhung der Dynamik der Personalkosten werden in den kommenden Jahren zwei Drittel des staatlichen Beitrags zur Förderung der kommunalen Kinderbetreuung erzielt. Background: Das Paket wird mit Bundesmitteln aus dem "Gute-Kita-Gesetz" gefördert und gliedert sich für den Zeitabschnitt vom 1. August 2018 bis 31. Juli 2022 wie folgt:

Nach 2022 wird der Staat die zugesagten 58% rechtlich absichern, ungeachtet der staatlichen Unterstuetzung. Der Staat wird diese in den nächsten drei Jahren mit eigenen Mitteln auf 55 % aufstocken. Im Gegenzug verspricht das Unternehmen ein zusätzliches jährliches Wachstum von bis zu 45 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglich angebotenen Volumen von 52 Mio. EUR.

Bei der weiteren Erhöhung auf 58% im Jahr 2021 wird das Bundesland zunächst die vom Staat zugesagten Mittel für die Beitragsbefreiung verwenden. Zusätzlich werden für einen "Härtefonds" Bundesgelder in der Größenordnung von 48 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf können Gemeinden, die trotz der Entschädigung Sonderverluste erlitten haben, auf Gesuch hin weitere Mittel aus diesem Fonds beziehen.

Es wurde auch beschlossen, dass die Kinderbetreuung auch dann kostenlos erfolgen kann, wenn sie den gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten garantiert. Dafür wurden auch 20 Mio. EUR aus Mitteln des Bundes zur VerfÃ?gung gestellt. 4. "Die Umsetzung von Härtefonds" und Tagesbetreuung für Kinder erfolgt über eine Förderrichtlinie und damit über ein Beantragung. Zur Abgeltung von Lohnerhöhungen für Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen stellt der Staat den Gemeinden zusätzliche 115 Mio. EUR aus Mitteln des Bundes im Wege einer Förderrichtlinie zur Verfuegung.

Für die Qualitätsverbesserung und für die Investition in die Kindertagesstätten steht ebenfalls ein Betrag von 61 Mio. EUR zur Verfügung.